Nach der Sommerpause der EU

News des Deutschen FeuerwehrverbandesBrüssel. Nach den Europawahlen im Juni und den Entscheidungen der konstituierenden Sitzung des Plenums und der Ausschüsse im Juli beginnt nun der Einstieg ins Tagesgeschäft der parlamentarischen Arbeit. Der DFV knüpft erste Kontakte zu den neu gewählten Parlamentariern, insbesondere mit denen, die in relevanten Ausschüssen sitzen. ...


EU-Sondernewsletter Nr. 03/2009 vom 8. September 2009

Der neu gewählte Vorsitzende des Umweltausschusses Jo Leinen wird sich auf der Sitzung des Präsidialrates des Deutschen Feuerwehrverbandes in Brüssel Ende September persönlich vorstellen.

Neues Fahrzeugsicherheitssystem (eCall)

Die Europäische Kommission drängt darauf, die Einführung des neuen Fahrzeugsicherheitssystems eCall in den EU-Mitgliedsstaaten zu beschleunigen. Das eCall System ruft automatisch bei einem schweren Verkehrsunfall die europäische Notrufnummer 112. Dadurch soll eine Halbierung der Eintreffzeiten erreicht werden; dies könnte europaweit bis zu 2.500 Menschleben retten.

Bisher haben 15 EU-Mitgliedsländer (darunter Deutschland) eine Absichtserklärung zur freiwilligen Einführung des Systems unterschrieben. Sollten bis Ende 2009 keine weiteren wesentlichen Fortschritte in der Einführung gemacht werden, erwägt die Kommission Rechtsvorschriften zu erlassen. Dann müssten auch die Staaten, die das System bislang aus Kostengründen ablehnen, Maßnahmen zur Einführung ergreifen.

EuGH: Einstellungshöchstalter von 30 Jahren für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst gemeinschaftsrechtskonform

Der Generalanwalt Bot verdeutlichte in den Schlussanträgen vom 3. September 2009 in einem laufenden Verfahren, dass für ihn zweifelsfrei feststeht, dass eine Höchstaltersgrenze zur Einstellung in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst von 30 Jahren aufgrund der Antidiskriminierungsrichtlinie gerechtfertigt sei. Der Generalanwalt stellte fest, dass jedenfalls das wesentliche Ziel der betreffenden Regelung der hessischen Feuerwehrlaufbahnverordnung, die Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Feuerwehr, den Anforderungen der Antidiskriminierungsrichtlinie genüge. Bot hob darüber hinaus hervor, dass die Mitgliedstaaten unbestreitbar über einen weiten Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen zur Erreichung ihrer Ziele im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfügten.

Weitere Informationen gibt es online unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:223:0021:0022:DE:PDF

Stellungnahme des Deutschen Feuerwehrverbandes zur „Präventionsmitteilung“ der EU


Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2009 mit der „Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen (KOM(2009) 82 endgültig“ – kurz: „Präventionsmitteilung“ – umfassend zu Fragen der Prävention von Katastrophen Stellung genommen.

Im Frühjahr dieses Jahres fand ein Workshop der Kommission zu der Mitteilung statt, an dem auch der Deutsche Feuerwehrverband teilnahm. Nach der Sommerpause der europäischen Institutionen hat der DFV nun seine Stellungnahme der Kommission übergeben.

In der Stellungnahme begrüßt und unterstützt der DFV die Aktivitäten der Europäischen Kommission im Bereich der Katastrophenverhütung. Vorbeugung ist ein unverzichtbarer Teil des Katastrophenschutzes, der mit Priorität behandelt werden muss, damit Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen erfolgreich verhütet werden können und somit erst gar nicht entstehen. Es ist wichtig, dass Maßnahmen der Katastrophenverhütung und der Vorbeugung stärker in das Blickfeld gerückt werden und Maßnahmen zur Verbesserung der Katastrophenreaktion auf europäischer Ebene sinnvollerweise im Zusammenhang mit gleichzeitiger Verbesserung der Prävention und Vorsorge in Angriff genommen werden. Dabei sollte insbesondere auch die Wirksamkeit bestehender strategischer Verhütungsinstrumente weiter verbessert werden.

Der DFV unterstützt ausdrücklich den Leitgedanken, dass die Prävention im Bereich Katastrophenschutz in erster Linie in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten liegen muss. Hier greift in besonderem Maße das Subsidiaritätsprinzip, von dem nicht abgerückt werden darf.

Weiterhin hält der DFV es für notwendig, dass die EU im Rahmen von vorbeugenden Maßnahmen Unterstützung leistet bei dem Aufbau von ehrenamtlichen Einheiten der Gefahrenabwehr (z.B. Hilfe beim Aufbau von Freiwilligen Feuerwehren oder sonstiger flächendeckender Strukturen zur Katastrophenbewältigung), damit die eigenen Ressourcen in den jeweiligen Mitgliedstaaten gestärkt werden. Gerade die aktuellen verheerenden Waldbrände im Mittelmeerraum zeigen erneut, dass hier zum Teil noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Sowohl der Deutsche Feuerwehrverband als auch seine Mitglieder waren und sind bereit, sich hier mit großem Engagement beratend und unterstützend einzubringen, wie dies in einer Vielzahl von Fällen über Ländergrenzen hinweg bereits geschehen ist.

Zudem unterstreicht der DFV erneut, dass die Einrichtung einer ständigen EU-Katastrophenschutztruppe als nicht notwendig betrachtet wird.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e.V. (DFV)