Hessen gibt Gas beim Feuerwehr-Führerschein

News der Nassauischen Neue PresseWiesbaden. Hessen will bis zur Sommerpause ein schwerwiegendes Problem der freiwilligen Feuerwehren aus dem Weg räumen. Ein Feuerwehr-Führerschein soll auch jüngeren Helfern erlauben, größere Einsatzfahrzeuge zu steuern ...

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Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.


Bald sollen auch Jugendliche Feuerwehrautos steuern.Bild: Hier dürfen auch die Neuen bald einsteigen: Die Fahrzeugflotte der Branddirektion. Bald sollen auch Jugendliche Feuerwehrautos steuern.

Wer seinen PKW- Führerschein erst nach dem 31. Dezember 1998 gemacht hat, darf nur noch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen lenken - viele moderne Feuerwehrfahrzeuge wiegen aber mehr. «Ziel ist es, noch vor der Sommerpause für die Feuerwehrleute im Land eine unbürokratische Lösung zu schaffen, damit die modernen Fahrzeuge auch von den jüngeren Feuerwehrfrauen und -männern gefahren werden können», erklärte Innenminister Volker Bouffier (CDU).

Der Entwurf einer Verordnung liegt nach Darstellung des Ministeriums den kommunalen Spitzenverbänden und den Rettungs- und Hilfsdiensten zur Stellungnahme vor. Die rechtliche Grundlage hatten Bundestag und Bundesrat Mitte 2009 geschaffen. Danach dürfen Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten mit einer einfachen Zusatzausbildung solche Führerscheine erwerben. Das ist preiswerter und weniger aufwendig als der Erwerb der regulären Führerscheine für schwere Fahrzeuge. Besitzer älterer PKW- Führerscheine dürfen Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen fahren.

Hessen will beim Feuerwehr-Führerschein das Gewicht auf 4,75 Tonnen begrenzen. Der Nachweis, solche Wagen zu fahren, wird auf fälschungssicherem Papier gedruckt, weist Stempel und Unterschrift auf, muss bei den Fahrten mitgeführt werden und gilt nur in Verbindung mit dem normalen Führerschein. Moderne Feuerwehrfahrzeuge wiegen nach Darstellung Bouffiers oft bis zu 4,75 Tonnen. «Dass die Feuerwehrverbände Ausnahmen für diese Spezialfahrzeuge fordern, ist verständlich und nachvollziehbar», erklärte der Minister. Für die Fahrzeuge seien zudem keine zusätzlichen Kenntnisse erforderlich.

Die Verordnung sieht vor, dass Feuerwehrleute nach einer Einweisung den Feuerwehr-Führerschein erhalten können. Mit dem Feuerwehr-Führerschein könnten die ehrenamtlichen Hilfsorganisationen auch in Zukunft ausreichend Fahrer bereitstellen und Einschränkungen der Einsatzbereitschaft verhindern.

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