«Feuerwehrführerschein» entlastet Rettungsdienste

News der Nassauischen Neue PresseHochtaunus. Dank einer neuen hessischen Verordnung bleiben die Wehren davor verschont, Zeit und Geld in neue Führerscheine zu investieren. Dies hatte eine neue EU-Regelung eigentlich verlangt ...

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Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

... Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr bringen es überwiegend auf 3,5 bis 7,5 Tonnen. Eine neue EU-Regelung, nach der der Führerschein der Klasse C 1 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erworben werden muss, hätte daher für die Wehren einen großen Mehraufwand an Zeit und Geld bedeutet. Hätte, denn die hessische Landesregierung hat entschieden, den Führerschein für Feuerwehren, Rettungsdienste und für die technischen Hilfswerke zu vereinfachen, was den innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, erfreut: «Gerade in eher ländlich strukturierten Gebieten mit den zahlreichen Ortsteilfeuerwehren hätte es mit der ursprünglichen EU-Regelung Probleme gegeben. Die neue hessische Rechtslage gibt mehr Freiheiten und entlastet die Kommunen in ihren Haushalten.»

Früher war es möglich, 3,5- bis 7,5-Tonner mit dem Führerschein Klasse 3 zu fahren. Nach neuem EU-Recht berechtige der Führerschein der neuen Klasse B aber nur noch bis 3,5 Tonnen, von 3,5 bis 4,75 Tonnen benötige man einen Führerschein C1, darüber hinaus eine Erlaubnis der Klasse C, erläutert Bellino. «Hessen nutzte nun – nach intensiven Verhandlungen im Innen- und Wirtschaftsministerium – die Möglichkeit, für Fahrzeuge bis zu 4750 Kilo Gesamtmasse Fahrerlaubnisse unter vereinfachten Voraussetzungen zu erteilen», sagt Bellino. «Die ursprünglichen EU-Vorgaben waren mehr als unsinnig: In vielen EU-Ländern – siehe Griechenland – fehlen ausreichende Löschfahrzeuge und andererseits entscheiden Bürokraten, dass verantwortliche Retter nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bewegen dürfen. Da wären verbindliche Vorgaben zur Ausstattung mit Fahrzeugen sinnvoller.»

Laut Bellino können nun die betreffenden Organisationen durch eine fachgerechte Unterweisung die entsprechende «Ausbildung» übernehmen. Dadurch werden die kommunalen Haushalte und die Rettungsdienste entlastet, da ansonsten zusätzliche Führerscheine notwendig gewesen wären. Die Verordnung zur Einführung des Feuerwehrführerscheins (bis 4,75 Tonnen) ist am 1. Juli in Kraft getreten.