Versicherungen für Ehrenamtliche

DEUTSCHE EHRENAMT e.V.Das DEUTSCHE EHRENAMT e.V. informiert: Sportvereine, Sozialeinrichtungen und Kirchen sind auf Ehrenamtliche angewiesen. Doch viele freiwillige Helfer machen sich keine Gedanken über den nötigen Versicherungsschutz. Was es zu beachten gilt, zeigt unsere Übersicht ...

VERSICHERUNGEN FÜR EHRENAMTLICHE

VON ANNETTE JÄGER (Artikel als PDF downloaden)

Der Kassenwart des örtlichen Sportvereins hat eine verantwortungsvolle Aufgabe: Jedes Jahr laufen rund 200 000 Euro durch seine Hände: Mitgliederbeiträge, Übungsleitergehälter, Steuern, Zuschüsse. Der Job ist ehrenamtlich, der Kassenwart in Sachen Geldangelegenheiten leidenschaftlich, aber laienhaft. Sein Engagement für einen guten Zweck heißt jedoch nicht, dass Fehler Kavaliersdelikte sind. „Das Ehrenamt spricht einen nicht frei von Haftung“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. „Der Vorstand haftet persönlich und unbegrenzt“, sprich: mit seinem gesamten Privatvermögen.
Wer ehrenamtlich aktiv ist, sollte daher dem richtigen Versicherungsschutz oberste Priorität einräumen.

Absicherung bei Vermögensschäden
„Viele Ehrenamtliche sind viel zu leichtgläubig, was den Versicherungsschutz angeht“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Hamburg. Und sie unterschätzen die Folgen, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben können.
Der Kassenwart im Sportverein sollte sein Amt nicht ausüben, wenn der Verein keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Nur so kann der Verantwortliche sein Privatvermögen schützen, sollte er gravierende Fehler machen.
Ob der Verein eine solche Police besitzt, sollte man überprüfen. Da Versicherungsschutz teuer ist, kündigen in Zeiten knapper Finanzbudgets viele Vereine ihre Policen. „Das sollte man keinesfalls tun. Besser, man lässt sich durch einen Versicherungsberater informieren, wie man die Kosten senken kann“, rät Rudnik.

Haftpflichtschutz
Die meisten Vereine verfügen über einen Haftpflichtschutz, der auch ihre Ehrenamtlichen absichert, wenn sie für Sach- oder Personenschäden zur Verantwortung zu ziehen sind. „Das ist aber keine Pflicht“, so Rudnik. Deshalb sollte man die eigene private Haftpflichtversicherung überprüfen. „In den neueren Policen ist ehrenamtliche Tätigkeit meist automatisch mitversichert“, sagt der Versicherungsexperte.
In älteren Policen dagegen meist nicht. Hier sollte man einen Blick in den Versicherungsvertrag werfen und gegebenenfalls nachrüsten.
Wichtig: Leitende Tätigkeiten als Vorstand im Verein sind meist nicht im üblichen Versicherungsschutz integriert.
Dann muss man mit einer Zusatzpolice nachrüsten.

Unfallversicherung
Ehrenamtliche, die sich in gemeinnützigen Vereinen engagieren, sind über den gesetzlichen Unfallschutz abgesichert, sollte ihnen etwas bei ihrer Tätigkeit zustoßen.
Auch freiwillige Helfer, die nicht Mitglied im Verein sind, sind versichert. Allerdings ist, der gesetzliche Schutz eng gefasst: „Man ist nur während der reinen Vereinstätigkeit abgesichert“, sagt Straub. Macht ein Fußballtrainer auf dem Weg zum Training einen Umweg, weil er privat noch etwas erledigen muss, sind Unfälle, die sich dann ereignen, vom Versicherungsschutz ausgenommen. Für solche Fälle muss man eine private Unfallpolice abschließen.
Auch wenn man als Vorstand oder Übungsleiter mehr als die übliche Aufwandsentschädigung bezahlt bekommt, ist der gesetzliche Unfallschutz nicht mehr gewährleistet. Eine private Police schließt die Lücke (zum Beispiel ab rund 160 Euro im Jahr bei Grundeigentümer, Europa oder Asstel, Versicherungssumme 200 000 Euro).

Steuern
Manche Vereine zahlen ihren Ehrenamtlichen ein geringes Entgelt für ihre Tätigkeit. „Solche Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen, von einem Verein oder der Kirche gezahlt werden“, sagt Michael Lettl Steuerberater aus München.
Das Finanzamt erkennt maximal 175 Euro im Monat an. Auch Arbeitslose können eine Aufwandsentschädigung bis zu dieser Grenze erhalten, ohne dass dies ihre Voraussetzung für Arbeitslosengeld gefährden würde.

Mehr Informationen
gibt es unter Fax-Abruf 09001 / 25 26 65 51 40 (1 Minute = 62 Cent / 6 Seiten) bis 10. September. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Alle neueren Geräte haben diese Funktion.
Kein Fax? Dann senden Sie einen mit 0,90 EUR frankierten Rückumschlag plus 1,45 EUR in Briefmarken unter dem Stichwort „Ehrenamt und Versicherungsschutz“ an: Versandservice, Lerchenstr. 8, 86938 Schondorf.

Quelle: Deutsches Ehrenamt e.V.