Berlin. Feuerwehren erhalten für Musikveranstaltungen 20 Prozent Rabatt bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ...
Durch einen Gesamtvertrag mit dem Deutschen Feuerwehrverband (Rahmenvertragsnummer 1510080200) gelten für Veranstaltungen mit Musik die günstigeren Vergütungssätze. Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musikaufführungen: Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Der Sondertarif gilt bei Anmeldung der Veranstaltung durch die öffentlich-rechtliche Feuerwehr, nicht den privatrechtlichen Förderverein der Feuerwehr.
NFV: In unserem Dwonloadbereich finden Sie folgende weiteren Infos:
GEMA-Rahmenvertrag DFV - Vergütungssätze