Empfehlung zur Ausstattung der npol-Liegenschaften mit Digitalfunk

HessenWiesbaden. Das Projekt Digitalfunk BOS Hessen hat zusammen mit dem HMdIS hat eine Empfehlung zur Ausstattung der nichtpolizeilichen Liegenschaften mit Feststationsgeräten (FRT) für den Digitalfunk herausgegeben ...


Deutschlandweit wird derzeit eines der größten technischen Infrastruktur-Projekte umgesetzt: Die Einfüh-rung der modernen Digitalfunktechnik für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Nach der Inbetriebnahme wird ein gemeinsames Netz für alle BOS zur Verfügung stehen. Nach taktischer Planung des HMdIS sind im Zuge der Einführung des TETRA-Digitalfunks neben den Fahrzeug- und Handsprechfunkgeräten auch die bestehenden Feststationen in den Liegenschaften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr mit digitalen Endgeräten (Fixed Radio Terminals, FRT) auszustatten bzw. umzurüsten. Bei der Montage aller Komponenten sind grundsätzlich die Anleitungen der Hersteller sowie bautechnischen und bausicherheitsrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Im Zusammenhang mit dem Aufbau des Digitalfunknetzes für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) stellt sich immer wieder die Frage: Wie hoch muss ein Antennenmast sein? Weit verbreitet ist hierbei der Irrtum: Je höher – desto besser. Beim Digitalfunk darf die Antenne – beispielsweise an einem Feuerwehrhaus oder einer Polizeidienststelle – nur so hoch sitzen, dass man optimalerweise die beiden nächstgelegenen Basisstationen erreicht.

Weitere wichtige Informationen können der Empfehlung entnommen werden.

[Hier] in unserem Downloadbereich "Telekommunikation / Funk" steht das Konzept zum Download zur Verfügung.