Einladung zur Regionalkonferenz - Neufassung FwDV2

logo hlfsHessen. Die Projektgruppe Feuerwehrdienstvorschriften hat vom AFKzV den Auftrag zur Überarbeitung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) erhalten. Hierbei soll die FwDV 2 an die aktuellen heutigen Erfordernissen einer guten Aus- und Fortbildung im Bereich der Feuerwehren angepasst werden ...

Wegen der grundlegenden Bedeutung dieser Überarbeitung für das Feuerwehrwesen in Deutschland wurde beschlossen, eine Beteiligung der Feuerwehrbasis durchzuführen.
Die Beteiligung der Feuerwehrbasis in Hessen soll durch drei Regionalkonferenzen erfolgen, die gemeinsam von der Hessischen Landesfeuerwehrschule und dem Landesfeuerwehrverband Hessen durchgeführt werden.

Die erste Regionalkonferenz fand am 18. März 2017 in der Hessischen Landesfeuerwehrschule statt.

Die zweite Regionalkonferenz findet

  • am 6. Mai 2017
  • um 9:00 Uhr
  • in der Philipp-Reis-Schule, Färberstraße 10, 61381 Friedrichsdorf

statt.

Tagesordnung

  • TOP 1 Begrüßung
  • TOP 2 Einstiegsvortrag
  • TOP 3 Novellierung der Erwartungen
    Anforderungen an eine moderne Ausbildung
  • TOP 4 Diskussion und Gruppenarbeit
  • TOP 5 Verabschiedung und Ausblick

Die Veranstaltung richtet sich an die Führungskräfte auf Kreisebene, Kreisausbilder/innen, an der Ausbildung der Feuerwehren interessierte, informierte Kamerad/innen und Teilnehmer/innen des Zukunftsworkshops des Landesfeuerwehrverbandes. Hierzu sollen zwei Feuerwehrangehörige aus jedem Kreisfeuerwehrverband entsandt werden.

Die Anmeldungen zum jeweiligen Bildungsforum sind bis zum 28. April 2017 vorzunehmen, gerne auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Eckpunkte zur Neufassung der FwDV 2

Mit der Neufassung der FwDV 2 soll die Qualität der Ausbildung unter sich verändernden Rahmenbedingungen für die Zukunft gesichert werden.

Für die Überarbeitung gelten folgende Eckpunkte:

  1. Die Ausbildung soll insgesamt flexibler gestaltet werden.
    Durch die flexiblere Gestaltung der Ausbildung soll die Attraktivität der Feuerwehr gesteigert und eine Mitwirkung erleichtert werden. Dabei muss insbesondere den veränderten Rahmenbedingungen der Arbeitswelt Rechnung getragen werden. Dies soll u.a. auch durch die Anerkennung unterschiedlicher Lernorte bzw. modularer Ausbildung ermöglicht werden. Gleichzeitig soll eine schnellere Anpassung an Veränderungen durch Reduzierung der Regelungstiefe erreicht werden.
    Durch die Flexibilisierung wird die Vorschrift zukunftsfähig ausgerichtet.

  2. Die Vorschrift soll sich künftig noch mehr an der Praxis orientieren. Dies soll insbesondere durch die Konzentration auf Kernkompetenzen, d.h. auf das Wesentliche, erreicht werden. Es steht nicht mehr die Vermittlung von „Wissensbeständen“, sondern die Aneignung praxisrelevanter Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen im Vordergrund.
    Durch die o.g. Reduzierung des Detaillierungsgrades zugunsten größerer Spielräume können örtliche und regionale Belange sowie aktuelle Erfordernisse besser und schneller in die Ausbildung integriert werden. Künftig soll kein „Wissen auf Vorrat“ vermittelt werden, vielmehr sollen individualisierte Lernangebote nach konkreten Bedürfnissen ermöglicht werden. Dabei sollen die Anforderungen des Haupt- und des Ehrenamtes berücksichtigt werden.

  3. Die Neufassung der Vorschrift soll der geänderten gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen.
    Das Lernverhalten unterliegt einer ständigen Veränderung. Ein lebenslanges Lernen findet an unterschiedlichen Lernorten, mit unterschiedlichen Medien und auf individuelle Weise statt. Durch einen veränderten, erwachsenengerechteren pädagogischen Ansatz soll darüber hinaus auch die Attraktivität für die Ausbildungskräfte gestärkt bzw. der enorm hohe Stellenwert der Ausbildungskräfte für einen Lernerfolg verdeutlicht werden.
     
  4. Die Vergleichbarkeit der Ausbildung zwischen verschiedenen Bildungsanbietern soll erleichtert werden.
    Der gestiegenen Mobilität (national und international) sollte Rechnung ge- tragen werden, indem die erworbenen Kompetenzen vergleichbar gestaltet werden, um sie anerkennen zu können.
    „Feuerwehrdienliche“ Kompetenzen, die außerhalb der Feuerwehr erworben werden, sollen anerkannt werden können. Dies trägt einerseits zur Ressourcenschonung bei, da einmal erworbene Kompetenzen nicht noch einmal erworben werden müssen, erhöht aber auch die Attraktivität des Ehrenamtes Feuerwehr durch leichtere Zugangsmöglichkeiten.
    Durch eine Neufassung der Vorschrift mit einem kompetenzorientierten Ansatz wird darüber hinaus die Voraussetzung für eine mögliche Anerkennung von in der Feuerwehr erworbenen Kompetenzen durch die Berufswelt geschaffen, sowie eine bessere Verzahnung von haupt- und ehrenamtlicher Ausbildung gewährleistet.
    Zudem wird durch eine kompetenzorientierte Beschreibung von Lernfeldern eine Qualitätssicherung der Bildungsangebote (feuerwehrintern und durch Drittanbieter) erst möglich.

  5. Ausrichtung an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
    Aktuelle Erkenntnisse aus Lernpsychologie, Gehirnforschung und Erwachsenenbildung sollen in die Vorschrift Eingang finden und damit das Bildungssystem „Feuerwehr“ in Gleichklang mit anderen nationalen und internationalen Bildungssystemen gebracht werden.

Die o.g. Eckpunkte sollen insbesondere durch die Ausrichtung der Vorschrift an den Prinzipien der Kompetenz- und Handlungsorientierung und die Nutzung vorhandener und eingeführter Bildungsstandards in der Erwachsenenbildung erreicht werden.

Durch die Neufassung ergeben sich u. U. Veränderungen bei der Lehrgangs-dauer, wobei die Überarbeitung unter der Prämisse steht, dass sich die Ausbildungsdauer im Ehrenamt nicht verlängert. Eine abschließende Einschätzung über notwendige Finanzmittel und personelle Ausstattung, insbesondere der Landes- feuerwehrschulen ist derzeit nicht möglich. Die Ausarbeitung sollte aber mit den vorhandenen Ressourcen möglich sein.

Darüber hinaus erscheint eine wissenschaftliche Begleitung des Projektes, ggf. finanziert aus Mitteln der Brandschutzforschung sinnvoll.

Unter Umständen ist ein Anpassungsbedarf bei der Rollenverteilung der verschiedenen Ausbildungsinstitutionen in der Feuerwehr notwendig.

Quelle: Hessische Landesfeuerwehrschule