Hecken nicht abbrennen!

Entgegen gesetzlicher Vorschriften werden in der heimischen Region Hecken, Böschungen, Wegränder oder gar ganze Wiesen abgebrannt. Die Feuerwehren warnen vor den unabsehbaren Folgen solcher unvernünftiger Handlungsweisen.

Dieses „Flämmen“ ist bereits seit vielen Jahren verboten. Neben der Vernichtung von wichtigem Lebensraum für eine Fülle verschiedener Tierarten, der unnötigen Geruchsbelästigung sowie Vermehrung des Treibhauseffektes ist diese Vorgehensweise auch keinesfalls von Seiten des Brandschutzes zu akzeptieren.

Die Feuerwehren müssen bei einem Brand von einem Schadenfeuer ausgehen und haben die Aufgabe, diesen unverzüglich zu löschen. Die Kommunen können einen solchen Feuerwehreinsatz dem Verursacher kostenpflichtig berechnen. Die Ordnungsbehörde kann Ermittlungen wegen Brandstiftung aufnehmen.

Es sind verschiedene Fälle aufgetreten, bei denen das Feuer auf angrenzende Feld- und Waldgebiete übergegriffen und enorme Schäden verursacht hat. Auch Personenschäden waren vereinzelt zu beklagen. Die im Frühjahr durch die erwärmte Luft vorherrschende Trockenheit der Böden und Pflanzenreste sorgen für eine schnelle und oftmals ungewollte Ausdehnung des Brandes; plötzlich auftretende Windböen können diese enorm verstärken.