Atemschutzmasken im Feuerwehrdienst

Deutschland. Klaus Friedrich, Medizinaldirektor und Bundesfeuerwehrarzt hat das Tragen von Atemschutzmasken während der COVID-19 (Corona) Krise nunmehr einmal genauer unter die Lupe genommen ....

Hierzu schreibt der Bundesfeuerwehrarzt:

„Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren.“ (RKI 14.04.2020)

Dies entspricht auch dem Gefahrenmanagement in den Feuerwehren, nämlich Risiken und Gefahren zu reduzieren. Auch die DGUV Vorschrift 49 (UVV Feuerwehren) nimmt die Verantwortlichen (der/die Unternehmer*in, also die Kommune sowie auch die Führungskräfte) hierzu in die Pflicht.

Welche Masken („community-mask“, Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder FFP2/3-Masken) sollen verwandt werden?

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Empfehlung zum Schutz für das Gegenüber:

  • Alle Feuerwehrangehörige tragen MNS in den Einsatzfahrzeugen und im Einsatz, insbesondere wenn kein Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.
  • Alle Feuerwehrangehörige tragen bei ihrem Aufenthalt im Feuerwehrhaus oder auf der Feuerwache MNS, insbesondere wenn kein Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.
  • Diese Empfehlung gilt zumindest bis zum Ende der Ausrufung einer Pandemie.

Empfehlung zum Eigenschutz (insbesondere, wenn davon auszugehen ist, dass die Person gegenüber infektiös ist):

  • Alle Feuerwehrangehörige tragen grundsätzlich mindestens eine FFP 2-Maske bei einem dienstlichen Kontakt zu anderen Personen.
  • Kann eine Infektiösität sicher ausgeschlossen werden, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.
  • Kann der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen sicher und stets eingehalten werden kann, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.
  • Diese Empfehlung gilt insbesondere für sämtliche Rettungsarbeiten, wie zum Beispiel Erste Hilfe Leistungen, Medizinische Versorgungen (First Responder, Rettungsdienst), technische Befreiungen (THL), etc.
  • Bei Brandeinsätzen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, insbesondere bei Verwendung einer höheren Schutzkategorie, z.B. bei Verwendung von umluftunabhängigen Atemgeräten.

Sonstige allgemeine Empfehlungen:

  • Die gängigen Hygienevorschriften sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • „Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife)...“ (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM))
  • Die Maske zu keinem Zeitpunkt um den Hals tragen.
  • Für den Fall, dass die Maske zwischenzeitlich abgesetzt werden muss, sollte eine verpackte Ersatzmaske mitgeführt werden.“ (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua), 21.April 2020)
  • Die Maske muss Mund und Nase vollständig bedecken.
  • Beim An- oder Ausziehen ist darauf zu achten, dass kein Sekret über die Hände verteilt wird.
  • Einmal aufgesetzt, sollte der Träger die Maske nicht mehr berühren.

Quelle: Feuerwehrarzt - Informationen zum Coronavirus - Ergänzung VIII - Atemschutzmasken im Feuerwehrdienst

Weitere Informationen:

[Hier] auf unserer Seite "COVID-19: Aktuelle Fallzahlen und Infos für Einsatzkräfte" findet man viele weitere Infos.

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