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Sie sind kein/e Feuerwehrmann/-frau?
Dann sind Sie auf dieser Seite richtig!

Der Nassauische Feuerwehrverband möchte als Interessenvertretung seiner Mitgliedsverbände auch zur Information der Gesamt-Bevölkerung, d.h. auch der "Nicht-Feuerwehrleute", beitragen.

Aus diesem Grund haben wir diese Seiten speziell für die Besucher unseres Internetauftrittes erstellt, die noch keine Feuerwehrleute sind.

Nehmen Sie sich etwas Zeit, um sich über die Feuerwehren zu informieren.
Über die unten aufgeführten Links erhalten Sie folgende wertvolle Tipps und Informationen zur Feuerwehr:
  • Wertvolle Tipps zur Verhütung von Gefahren
  • Notfall – Was ist zu tun?
  • Vorsorge für längere Notfalllagen
  • Feuerwehr – Was ist das?
  • Welche Organisationsformen gibt es bei den Feuerwehren?
  • Welche Aufgaben hat die Feuerwehr?
  • Die Geschichte der Feuerwehren
  • Die Ausrüstung der Feuerwehren
  • Ausbildung und Dienst bei den Feuerwehren
  • Probleme der Feuerwehren
  • Was können Sie tun?


Beschreibung Feuerwehr

Feuerwehr – Was ist das?

logo_dfv.gifDie Feuerwehr gehört zu den sogenannten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Sie ist eine Hilfsorganisation, deren Aufgabe es ist, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d.h. Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen. Hauptaufgabe ist jedoch das Retten, das Priorität vor allen anderen Aufgaben hat.

Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) schreibt die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Brände und Brandgefahren (Brandschutz) und gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe), die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Katastrophen (Katastrophenschutz) fest. Hierbei sollen der Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz den Selbstschutz der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeiten die Feuerwehren u.a. mit folgenden Behörden und Organisationen zusammen:

logo_asb.gif           Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB)
Analytische Task Force Feuerwehr Mannheim (ATF)           Analytische Task Force der Feuerwehr Mannheim (ATF)
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe           Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
logo_thw.gif           Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
logo_polizei_bu.gif           Bundespolizei
Deutsche Gesellschaft für KatastrophenMedizin e.V.           Deutsche Gesellschaft für KatastrophenMedizin e.V. (DGKM)
Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)            Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)
Deutsches Institut für Katastrophenmedizin           Deutsches Institut für Katastrophenmedizin
logo_dlrg.gif           Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG)
Deutsche Rettungsflugwacht e.V. (DRF)           Deutsche Rettungsflugwacht e.V. (DRF)
logo_drk.gif           Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
logo_juh.gif           Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH)
logo_malteser.gif           Malteser Hilfsdienst e.V.
Medizinisch-Toxikologische Informationszentrale für Gefahrgutunfälle (MEDITOX)           Medizinisch-Toxikologische Informationszentrale für Gefahrgutunfälle

(MEDITOX)

logo_polizei_he.gif           Polizei Hessen
Streitkräfteunterstützungskommando der Bundeswehr           Streitkräfteunterstützungskommando der Bundeswehr (SKUKdo)
Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) der deutschen chemischen Industrie           Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS)

der deutschen chemischen Industrie

Organisationsformen

Welche Organisationsformen gibt es bei den Feuerwehren?

In Deutschland unterscheidet man:

  • Berufsfeuerwehren (Abk.: BF): Öffentliche, kommunale Feuerwehr (Einrichtung der Kommune - Stadt/Gemeinde)  in größeren Städten mit meist mehr als 100.000 Einwohnern, die in der Regel nur aus verbeamteten oder fest angestellten Einsatzkräften des Feuerwehrtechnischen Dienstes besteht.

  • Freiwillige Feuerwehren (Abk.: FF, inoffiziell auch FFw oder FFW): Öffentliche Feuerwehr (untersteht der Kommune - Stadt/Gemeinde), die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter auch wenigen hauptamtlichen Kräften (z. B. für den Rettungsdienst etc.) zusammensetzt. Neben den aktiven Feuerwehrleuten (Männer und Frauen) in den Einsatzabteilungen (in Hessen 16/17-60 Jahre) gibt es auch Jugendliche in den Jugendfeuerwehren (in Hessen 10-16/17 Jahre), Kinder in den Kinderfeuerwehren (in Hessen 6-10 Jahre, auch Bambinifeuerwehr oder Minifeuerwehr genannt) und aufgrund des Alters oder wegen körperlichen Gebrechen aus den Einsatzabteilungen ausgeschiedene Angehörige in den Alters- und Ehrenabteilungen (in Hessen i.d.R. ab 60 Jahre). All diese Abteilungen gehören zum sogenannten öffentlich-rechtlichen-Bereich und unterstehen der Kommune. Die Freiwilligen Feuerwehren haben oft einen Förderverein (auch Feuerwehrverein), der unterstützend tätig ist, jedoch nicht der Kommune untersteht.

  • Werkfeuerwehren (Abk.: WF): Nicht öffentliche Feuerwehren (betriebliche Einrichtungen), die jedoch staatlich angeordnet sein können oder zumindest staatlich anerkannt sind. Sie bestehen entweder aus hauptberuflichen Feuerwehrkräften ähnlich den Berufsfeuerwehren oder aus nebenberuflichen Kräften, welche analog der freiwilligen Feuerwehrleute primär einer anderen Arbeit in dem zu schützenden Betrieb nachgehen und im Einsatzfall alarmiert und von ihrem Beruf freigestellt werden. Ihre Hauptaufgabe besteht überwiegend in der Sicherung des Brandschutzes in großen Industriebetrieben.

  • Betriebsfeuerwehren (Abk.: BtF): Nicht öffentliche Feuerwehren (betriebliche Einrichtungen), die im Gegensatz zur Werkfeuerwehr nicht staatlich anerkannt sind. Sie sind z.B. auch aus versicherungstechnischen Gründen in Betrieben eingerichtet, die noch keine Werkfeuerwehr aufstellen müssen, da von ihrem Unternehmen selbst keine Gefahr ausgeht, jedoch aufgrund der aus der Betriebsfeuerwehraufstellung folgenden Brandschutzversicherungsrabatte finanziell u.U. mit Feuerwehr besser dastehen als ohne, oder besondere zu sichernde Personengruppen (Krankenhaus, Zirkus, Freizeitpark) oder Sachwerte (Sammlungen, Museen, Bootshäfen) schützen müssen.

Je nach Bevölkerungsstruktur und -dichte sind auch die Strukturen der Feuerwehrorganisationen unterschiedlich. In Deutschland, decken die Freiwilligen Feuerwehren den flächenmäßig größten Teil des Brandschutzes ab. Fast in jedem Orts- oder Stadtteil gibt es eine Feuerwehr. So sind Anrückzeiten von in der Regel ca. 10 Minuten einhaltbar, obwohl die Freiwilligen Feuerwehrleute von zu Hause anrücken müssen.  Zudem spart dieses System enorme Kosten, denn die freiwilligen Kräfte sind ehrenamtlich tätig und erhalten i.d.R. kein Entgelt. Andere Länder setzen oft auf Stützpunktfeuerwehren mit hauptamtlichem Personal (ähnlich Berufsfeuerwehr), wobei die Anrückzeiten jedoch durch die oft weit auseinanderliegenden Stützpunkte sehr lang sein können.

 

Anzahl der Feuerwehren und Feuerwehrleute in Deutschland (Stand: 2008)

logo_dfv.gifIn Deutschland gibt es wohl mit über 22.000 Feuerwehren und über 1 Mio. aktiven Feuerwehrleuten weltweit die meisten Freiwilligen Feuerwehren mit entsprechendem Personal. Hinzu kommen die Angehörigen der Jugend- und Kinderfeuerwehren sowie der Alters- und Ehrenabteilungen. Die Freiwilligenquote beträgt so ca. 95 % und der Frauenanteil 6,5 %. Weiterhin sorgen ca. 28.000 Berufsfeuerwehrleute und ca. 32.000 Werk- und Betriebsfeuerwehrleute für die Sicherheit der Bevölkerung und der Betriebe.

Aufgaben

Welche Aufgaben hat die Feuerwehr ?

Logo Retten-Löschen-Bergen-Schützen (C) KFV-LWDie Aufgaben der Feuerwehren werden oft mit den Schlagworten „Retten, Löschen, Bergen, Schützen“ beschrieben. Bei den Werk- und Betriebsfeuerwehren steht der betriebliche Brandschutz im Vordergrund.

Unter Umständen wirken Feuerwehren auch im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren mit und sind so auch im vorbeugenden Brandschutz tätig.

Auf jeden Fall ist die Feuerwehr jedoch im Umweltschutz tätig, wozu nicht nur die Aufnahme von ausgelaufenem Öl nach Unfällen zählt.

  • Das Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen und/oder Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Tätigkeitsfelder hierfür sind z.B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle.
  • Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Bei diesem so genannten Abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft. Im Laufe der Zeit ist jedoch die Zahl der Brandbekämpfungen weltweit zurückgegangen. Aufgrund der zunehmenden Aufgabenvielfalt der Feuerwehr nehmen die technischen Hilfeleistungen stark zu und die Feuerwehr entwickelt sich zur Hilfeleistungsorganisation.
  • Die Feuerwehr kann weiterhin das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen.
  • Vorbeugende Maßnahmen (das Schützen) beinhalten im wesentlichen Elemente des vorbeugenden Brandschutzes. Diese dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden z. B. durch Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder konsequenter Brandschutzerziehung in der Bevölkerung, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen.
  • Besonders in Industrienationen wird dem Betriebsbrandschutz immer mehr Augenmerk geschenkt, sei es durch eigene betriebliche oder auch durch öffentliche Feuerwehren.
  • Darüber hinaus wird die Feuerwehr im Rahmen behördlicher Baugenehmigungsverfahren größerer Bauvorhaben häufig hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten. Weiterhin arbeitet die Feuerwehr in verschiedenen Fachgebieten bei der Erstellung von Standards mit.
  • Außerdem betreibt die Feuerwehr aktiven Umweltschutz, etwa durch die Eindämmung von Ölunfällen, Beseitigung von Ölspuren auf Straßen und Schutz vor chemischen, biologischen und atomaren Gefahren.

(Quelle: Wikipedia, ergänzt durch NFV)

 

Geschichte

Die Geschichte der Feuerwehren

logo_historie.jpgBereits die alten Ägypter hatten die ersten organisierten Feuerlöscheinheiten.
 

Im Römischen Reich entstanden Millionenstädte wie Rom. Die Häuser waren meist mehrstöckig und standen sehr eng beieinander, auch die Gassen waren sehr eng. Vielfach wurden hölzerne An- und Vorbauten an den Häusern errichtet. Etliche Male vernichteten Feuersbrünste ganze Stadtteile von Rom. Im Jahr 21 v. Chr. wurde eine erste Feuerwehr mit 600 Sklaven gegründet.

Schon im Mittelalter waren die Gemeinden verpflichtet, den Brandschutz aufzubauen. Für Feuermeldungen waren zunächst Türmer und Nachtwächter zuständig (Ruf: „Feurio!“). Im Notfall einzugreifen, wurden zuerst die Innungen und Zünfte verpflichtet. Da sehr viele Gebäude Fachwerkbauten aus Holz waren und oft innerhalb der Stadtmauern auf engstem Raum errichtet wurden, kamen Großbrände, bei denen ganze Stadtviertel abbrannten, sehr oft vor. Es wurden auch erstmals Feuerknechte in den Feuerlöschverordnungen verankert, so dass von den ersten Berufsfeuerwehren gesprochen werden kann, wie zum Beispiel in Wien 1685.

Die feuerwehrtechnische Ausrüstung war in der vorindustriellen Zeit auf einfache Hilfsmittel wie Eimer, Leitern oder Einreißhaken beschränkt. Im 17. Jahrhundert wurde der Schlauch erfunden, der zuerst aus genähtem Leder angefertigt wurde; später wurde das Leder vernietet. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts wurden noch Handpumpen, sogenannte Feuerspritzen verwendet, die von Pferden oder der Löschmannschaft an die Einsatzstelle gezogen wurden. Mit der Erfindung des Verbrennungsmotors verbesserte sich auch die Ausrüstung der Feuerwehren: Motorspritzen und selbstfahrende Feuerwehrfahrzeuge erhöhten die Leistungsfähigkeit um ein Vielfaches.

In den USA wurden erst Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten, privatwirtschaftlich organisierten, Berufsfeuerwehren gegründet. Teilweise wurden nur Häuser, die die Plakette eines solchen Unternehmens trugen, gelöscht.'

(Quelle: Wikipedia, ergänzt durch NFV)

Geschichtlicher Überblick über das Feuerlöschwesen in Deutschland Nassau und Hessen

1809: Die Nassauische Regierung verfügt, dass wegen der Feuergefahr keine Strohdächer mehr errichtet werden sollen.
 

1826: Die herzoglich Nassauische Regierung erlässt eine erste ausführliche Feuerpolizeiverordnung, die das Feuerlöschwesen auf Gemeindebasis regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Feuerverhütung, die Anlegung von Brandweihern und anzuschaffende Löschgeräte sowie über das Löschen von Bränden. An der Spitze der Pflichtfeuerwehr, der alle Männer vom 18 bis 40 (in Kriegszeiten bis zum 60.) Lebensjahr angehören, steht der Schultheiß (ab 1848 der Bürgermeister). Häufig bilden die sogenannten Kirchspiele einen Verband. Die wichtigste Ausrüstung bei der Brandbekämpfung stellt nach wie vor der Eimer aus Leder, Holz oder Bast dar. Jede Familie hat einen solchen Eimer zu stellen. Obwohl das Feuerlöschwesen durch die Verordnung gesetzlich geregelt ist, machen sich mangelhafte Organisation, lockere Ordnung und ungenügende Ausbildung bei Brandbekämpfungen nachteilig bemerkbar.

Um 1850: Durch die beginnende Politikverdrossenheit Mitte des 19. Jahrhunderts (Biedermeier) und die sich bildenden Turnervereine entstehen um 1850 auch die ersten Freiwilligen Feuerwehren. Diese nennen sich meist Freiwillige Rettungsschar bzw. Lösch- oder Rettungscorps. Eine der ältesten Feuerwehren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik ist die Feuerwehr der Kreisstadt Saarlouis (gegründet 1811) im heutigen Saarland.

Die Ausrüstungen sind meist selbst bezahlt und bestehen aus nicht viel mehr als einer Uniform, Mützen und ein paar Stiefeln. Nach und nach setzen sich der Einsatz von technischem Gerät (wie Spritzen des Ingenieurs Karl Metz) und bewährte Methoden von Brandbekämpfung und Logistik durch.

1854: Die erste Berufsfeuerwehrwache in Deutschland wird in der Großen Hamburger Straße 13/14 in Berlin-Mitte ihrer Bestimmung übergeben. Anfänglich ziehen Pferdegespanne Kutschen, die um die Jahrhundertwende (Industrialisierung) auf Automobilbetrieb umgestellt werden.

1866: Nassau wird von Preußen einverleibt. Alle Männer vom 20. bis 55. Lebensjahr sind zum Brandschutz verpflichtet, soweit sie nicht durch Gesetz oder eine jährliche Ablösesumme von 3-25 Mark befreit sind.

1872: Am 27. Juli finden sich in Wiesbaden 20 Delegierte der Freiwilligen Feuerwehren zusammen und fassen den Beschluss, einen Feuerwehrverband für den Regierungsbezirk zu gründen. Aus dem Gründungsprotokoll geht hervor, dass auch seine Majestät Kaiser Wilhelm I. anwesend war. Während der 1. Verbandsversammlung am 28. Juli in Wiesbaden wird der Nassauische Feuerwehrverband für gegründet erklärt.

1885: Beitritt des Nassauischen Feuerwehrverbandes zum Preußischen Landesfeuerwehrverband.
 

1890: Die Feuerlöschverordnung legt das Alter für die Pflichtfeuerwehr auf das 20. bis 50. Lebensjahr fest. Alle Männer dieser Altersgruppen müssen in der Brandbekämpfung aktiv sein.

1901: Am 23. Mai fällt das Kammergericht ein für die Einrichtungen von Pflichtfeuerwehren durch Polizeiverordnungen folgenschweres Urteil. Ursache ist die Weigerung eines Fleischermeisters aus Pillau, sich an einem durch Polizeiverordnung festgelegten Appell der örtlichen Pflichtfeuerwehr zu beteiligen. So können die Einwohner einer Gemeinde nicht mehr durch Polizeiverordnungen, wie es vielerorts bis dahin üblich war, zum Feuerlöschdienst verpflichtet werden. Als Folge müssen Ortsstatuten erlassen werden, in denen Regelungen, wer zum Feuerlöschdienst herangezogen wird, wie die Bedienung der Spritze, die Übungen und die Herbeischaffung von Wasser erfolgen, enthalten sind. Hierauf werden nach und nach Freiwillige Feuerwehren gebildet.

1933: Durch die nationalsozialistische Regierung in Preußen wird am 15. Dezember das „Gesetz über das Feuerlöschwesen (FLG - Feuerlöschgesetz)“ erlassen, durch das die Stellung der Feuerwehr im öffentlichen Leben neu geregelt wird und zum 1. Januar 1934 in Kraft tritt. Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr werden im Gesetz als "Polizeiexekutive besonderer Art" (auch Feuerlöschpolizei genannt, obwohl es diese Bezeichnung offiziell nicht gab) bezeichnet und den Ortspolizeiverwaltern unterstellt. Damit einhergehend verändert sich das äußerliche Erscheinungsbild der Freiwilligen Feuerwehren. Die Uniformen erhalten einen wehrmachtsähnlichen Schnitt sowie Schulterstücke. Zur ihrer Herstellung wird dunkelblaues Tuch verwendet, an die Stelle der verbreiteten Lederhelme tritt der auch bei der Wehrmacht eingeführte Stahlhelm 34 als neue Kopfbedeckung. Die Freiwilligen Feuerwehren sollen gleichzeitig als rechtsfähige Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden. Zudem scheiden aufgrund der neu eingeführten Altersgrenze von 60 Jahren und der Überprüfung der politischen Einstellung viele Führungskräfte freiwillig bzw. zwangsweise aus dem aktiven Dienst.

Hierzu sei angemerkt:

Auch eine bisher wenig beachtete Erscheinung der damaligen Zeit drückt sich durch die Gründung von Freiwilligen Feuerwehren aus. Es war die Zeit, als der Tritt der Stiefel fanatisierter Gruppen durch die Straßen hallten. Es war die Zeit, in der ein Einzelner sich der Masse unterwerfen musste. Es war die Zeit, in der die nationalsozialistische Partei ihren Einfluss bis in die privatesten Sphären der Bürger geltend machte. Viele Bürger, die in den damaligen Geschehnissen den Beginn eines drohenden Unheils sahen, aber nicht die Möglichkeit hatten, sich dagegen zu stellen, sahen in der Gründung und in dem Eintritt zur Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit, von der aktiven Mitarbeit oder Mitgliedschaft in den paramilitärischen Kampfverbänden und Organisationen der Partei verschont zu bleiben. Gerade in ländlichen Gegenden konnte der erkennbare Widerstand gegen die damaligen Machthaber den Arbeitsplatz oder gar die Existenz kosten. Die aktive Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr entband von der Verpflichtung der Teilnahme an den verschiedensten Parteiveranstaltungen der damaligen Zeit.

1934: Der letzte Verbandstag (31.) vor Auflösung des des Nassauischen Feuerwehrverbandes findet in Weilburg statt. Der Nassauische Feuerwehrverband wird am 15. April aufgelöst und die Organisation wird in den "Provinzialfeuerwehrverband Hessen-Nassau" übergeleitet. Dies ist der letzte öffentliche Auftritt des Verbandes bis zur Wiedergründung 1948.
 
1948: Auf den Tag drei Jahre nach Kriegsende kommen am 8. Mai insgesamt 679 Delegierte der Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren aus dem Regierungsbezirk in einer würdigen Feier in Eltville am Rhein zur Neugründung des Nassauischen Feuerwehrverbandes zusammen. Mitinitiator ist Josef Diefenbach aus Limburg-Eschhofen (1919-1933 Kommandant der Wehr Eschhofen, 1924-1933 Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband Limburg, 1946-1948 Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft der KBI im Reg. Bez. Wiesbaden, 1948-1953 Vorsitzender NFV) der auch zum Vorsitzenden gewählt wird.
 
1951:  Am 04. Oktober wird in Limburg beschlossen, den früheren Deutschen Feuerwehrverband (DFV) wieder entstehen zu lassen, der dann am 12. und 13. Januar 1952 in Fulda wieder gegründet wird.
 

1952: Am 12. Januar wird in Fulda der Deutsche Feuerwehrverband e.V. wieder gegründet.

1979: Die 1971 im Bundesland Hessen eingeleitete Gebietsreform mit dem Ziel funktionsfähige und effiziente Verwaltungen auf Gemeinde- und Kreisebene zu schaffen, findet  1979 ihren Abschluss. Für die Feuerwehren bringt dies wesentliche Veränderungen. Ortsteilfeuerwehren verlieren ihre Eigenständigkeit und werden zu Gemeindefeuerwehren zusammengefasst. In den neu gebildeten Landkreisen werden teilweise neue Kreisfeuerwehrverbände gegründet. Viele der bisherigen Landkreise werden aufgelöst und zu neuen Verwaltungseinheiten zusammengeführt. So entstehen aus den Kreisen Biedenkopf und Marburg der Landkreis Marburg-Biedenkopf, aus den Kreisen Usingen und Obertaunus der Hochtaunuskreis, aus den Kreisen Gelnhausen, Schlüchtern, Hanau-Land und der Stadt Hanau der Main-Kinzig-Kreis, aus den Kreisen Rheingau und Untertaunus der Rheingau-Taunus-Kreis, aus den Kreisen Oberlahn und Limburg der Landkreis Limburg-Weilburg. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf wird dem Regierungsbezirk Kassel angegliedert, wodurch die Feuerwehren des Kreises Biedenkopf aus dem Nassauischen Feuerwehrverband ausscheiden. Aus der ursprünglich gebildeten Stadt Lahn werden der neue Landkreis Gießen und der Lahn-Dill-Kreis gebildet, was zur Folge hat, dass 14 Feuerwehren aus dem Kreis Wetzlar dem Kreis Gießen angeschlossen werden und damit aus dem Nassauischen Feuerwehrverband ausscheiden. In diesem Gesetz wird den Städten Bad Homburg, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar aufgrund ihrer Größe ein Sonderstatus zuerkannt. Die Feuerwehren dieser Städte werden dadurch der Dienstaufsicht der Regierungspräsidenten unterstellt.

1997: Vom 12. bis  14. September feiert der Nassauische Feuerwehrverband sein 125-jähriges Bestehen in Eltville am Rhein.

2012/13/14: Geplante Einführung eines neuen gemeinsamen digitalen Funksystems in Deutschland für alle BOS.

[Hier] finden Sie weitere Angaben zur Historie des Nassauischen Feuerwehrverbandes.

Ausrüstung

Die Ausrüstung der Feuerwehren

logo_auto1.jpgUm die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen verfügt die Feuerwehr in der Neuzeit über eine Vielzahl von technischem Gerät, dies umfasst neben den Feuerwehrfahrzeugen auch deren Beladung und die persönliche Ausrüstung eines jeden Feuerwehrmannes/frau, die in einem so genannten Feuerhaus oder bei einer ständig besetzten Stelle, einer Feuerwache, untergebracht sind. Sie dient dazu, vor Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Übung und Einsatz zu schützen. In den meisten Ländern besteht diese aus einem Feuerwehrschutzanzug, einem Schutzhelm, Handschuhen und Sicherheitsschuhen.

Darüber hinaus kommen bei der Feuerwehr auch Kommunikationssysteme, wie das BOS-Funksystem und Technik zur Alarmierung der Feuerwehrangehörigen zum Einsatz.

In manchen Ländern gehören auch Rettungshunde zur Feuerwehr. Sie werden hauptsächlich im Katastrophenhilfsdienst nach Erdbeben oder anderen Katastrophen, aber auch bei der Suche nach einzelnen vermissten Personen eingesetzt.

In einigen Ländern ist die Feuerwehr auch für den Rettungsdienst zuständig und hält somit entsprechende Fahrzeuge und Geräte vor. In Deutschland wird diese Aufgabe überwiegend im Bereich von Berufsfeuerwehren wahrgenommen.

(Quelle: Wikipedia, ergänzt durch NFV)

Ausbildung und Dienst

Ausbildung und Dienst bei den Feuerwehren

logo_csa1.jpgDer größte Teil der Feuerwehrausbildung erfolgt, vor allem für Berufsfeuerwehren und die Kader der Freiwilligen Feuerwehren, in so genannten Feuerwehrschulen. In Hessen ist die die Hessische Landesfeuerwehrschule (HLFS) in Kassel.

Dabei wird in Deutschland z.T. auf die Standortschulung zurückgegriffen, in der die Grundtätigkeiten, Ausrüstung (nach DIN) und Begrifflichkeiten in der Heimatfeuerwehr erläutert werden, bevor man die weiterführende Ausbildung auf Kreisebene oder Landesebene erfährt. Zur einheitlichen Ausbildung werden die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) zu Grunde gelegt.

Zur Ausbildung zugelassen wird nur, wer dazu körperlich und geistig geeignet ist. Bei Berufsfeuerwehren, wie auch bei manchen Freiwilligen Feuerwehren erfolgt die Eignungsbestätigung in der Regel durch ärztliche Attests.

Durch die verstärkte Technisierung der gesamten Gesellschaft ist die Art der Einsätze wesentlich komplizierter geworden. So werden immer mehr Spezialisten und Berater benötigt. Aus diesem Grund bilden sich in manchen Feuerwehren Schwerpunkte heraus, wie zum Beispiel im Chemiebereich oder im Strahlenschutz. Diese Feuerwehren können andere mit Fachleuten unterstützen.

Der aktive Dienst kann in einigen Ländern schon mit 16 Jahren beginnen, in Hessen nach Vollendung des 17. Lebensjahres, in anderen Ländern erst ab 18. Da der Dienst körperlich sehr viel abverlangt, gibt es auch bei Freiwilligen ein bestimmtes Höchstalter. Meist endet er mit dem Erreichen des 60., 62. oder 65. Lebensjahres.

Zum Erwerb theoretischer und rechtlicher Kenntnisse, finden zusätzlich zu praktischen Übungen auch theoretische Unterrichtseinheiten statt, in der Regel während der kalten Jahreszeit.

Um in den einfachen Handgriffen sattelfest zu werden, werden regelmäßig Feuerwehrleistungsbewerbe durchgeführt. Sie werden bis zu Weltmeisterschaften durchgeführt.

(Quelle: Wikipedia, ergänzt durch NFV)

Probleme

Probleme der Feuerwehren

Finanzielle Situation

logo_geld.jpgAufgrund fehlender Investitionen von Seiten der Träger des Brandschutzes (Kommunen, Städte), ist es einigen Freiwilligen Feuerwehren heutzutage nicht mehr möglich, ihre Aufgaben wirkungsvoll und der Gesetzgebung entsprechend zu erfüllen. Durch veraltetes Gerät und längere Reaktionszeiten können Notlagen verschlimmert und Personal in Gefahr gebracht werden. Um diese Problematik zu entschärfen, greifen Feuerwehren auf Fördervereine und/oder Spenden zurück.

Vereinbarkeit von Beruf und Feuerwehr im Ehrenamt

logo_partner_feuerwehr.gifAuch durch die Arbeitsmarktsituation im 21. Jahrhundert wird die Einsatzfähigkeit von in vielen Ländern vorkommenden Freiwilligen Feuerwehren verringert. So wird manchen ehrenamtlichen Feuerwehrleuten von ihren Arbeitgebern untersagt, während ihrer Arbeitszeit die Arbeit wegen eines Feuerwehreinsatzes zu verlassen, obwohl dies in einigen Ländern eindeutigen gesetzlichen Regelungen widerspricht. Auch das vermehrte Auspendeln zu den Arbeitsplätzen vermindert vor allem die Tagesbereitschaften. Zudem stellt die kontinuierlich notwendige Weiterbildung eine zusätzliche Belastung für bereits im Berufsleben geforderte Freiwillige dar.

Deshalb: Stellen Sie sich als Arbeitgeber in den Dienst der guten Sache! Um solchen Arbeitgebern danke zu sagen, werden diejenigen, die Feuerwehrleute für die Einsätze und die Ausbildung freistellen, ausgezeichnet. Hierfür gibt es die Aktion "Partner der Feuerwehr".

(Quelle: Wikipedia, ergänzt durch NFV)

Was Sie tun können

Was können Sie tun?

logo puzzleDenken Sie immer daran: Auch Sie könnten einmal Opfer werden und auf schnelle Hilfe oder Unterstützung durch die Feuerwehr angewiesen sein.

Deshalb: Helfen und unterstützen Sie die Feuerwehren! Tragen Sie Ihren Teil zur erfolgreichen Hilfe bei!

 

 

Hier gibt es zahlreiche Ansatzpunkte. Beispielsweise seien genannt:

  • Werden Sie aktives Mitglied in einer Feuerwehr und helfen Sie direkt
  • Werden Sie zumindest förderndes Mitglied in einem Feuerwehrverein und helfen Sie so finanziell oder auch persönlich bei verschiedenen Feuerwehrveranstaltungen
  • Begeistern Sie Ihr Kind zur aktiven Mitarbeit in einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr
  • Besuchen Sie die Veranstaltungen der Feuerwehren oder der Feuerwehrvereine
  • Bilden Sie sich und Ihre Familie in Sachen Brandschutz weiter, z.B. bei Veranstaltungen zur Brandschutzaufklärung oder Brandschutzerziehung
  • Parken Sie nicht auf Hydranten und halten Sie Feuerwehrzufahrten frei
  • Machen Sie Platz, wenn sich ein Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht- und Martinshorn nähert oder eine Einsatzkraft sich mit dem privaten PKW nach Alarmierung auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus befindet
  • Seinen Sie tolerant, wenn die Feuerwehr besonders zur Nachtzeit mit Martinshorn anrückt oder wenn die Sirene Sie aus dem Schlaf reißt
  • Helfen Sie als Passant der Feuerwehr an der Einsatzstelle, wenn Sie gefragt werden
  • Stören Sie die Einsatzkräfte nicht bei der Arbeit, z.B. durch Neugierde oder im Weg stehen
  • Als Kommune können Sie das Ehrenamt unterstützen, indem Sie den Feuerwehrleuten z.B. einen verbillgten Eintritt ins Schwimmbad gewähren, wobei Sie so auch noch den Dienstsport und die Fittness der Feuerwehrleute fördern können
  • Wenn Sie Arbeitgeber sind, stellen Sie die Feuerwehrleute für Einsätze oder Fortbildungsveranstaltungen frei
  • Auf Feuerwehrleute kann man sich verlassen, darum: stellen Sie als Arbeitgeber bevorzugt Feuerwehrleute ein

Helfen auch Sie HELFEN !

Kommen Sie zu uns !

Weitere Informationen

Weitere Informationen

infoWeitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Feuerwehr vor Ort oder bei  unseren Mitgliedsverbänden. Scheuen Sie sich nicht, die Feuerwehrleute zu kontaktieren.

Auch auf unseren Webseiten haben wir viele weitergehende Informationen, wie z.B. unsere Gefahrenverhütungstipps.

 

 

Helfen ist gut !
Helfen ist "in" !
Helfen ist richtig !

Helfen ist wichtig !

Helfen auch Sie mit ! - Am besten in der Feuerwehr !

Kommen Sie zu uns !

Handeln auch Sie nach dem Wahlspruch:


Gott zur Ehr` - Dem Nächsten zur Wehr

Notfall - Was tun

Notfall - Was ist zu tun?

Wenn eine Notsituation vorhanden ist oder gar noch Menschen oder Tiere sich in Notlagen befinden oder verletzt worden sind, muss schnell gehandelt werden. Gehen Sie hierbei wie folgt vor:

  • Leisten Sie erste Hilfe
  • Sichern Sie, falls nötig, die Schadensstelle ab
  • Bitten Sie umstehende bzw. hinzukommende Personen hierbei zu helfen
  • Rufen Sie Hilfe herbei (Mit einem Handy kann auch ohne gültige Karte jederzeit die Notrufnummer 112 angewählt werden)

Notruf 112Zum Herbeirufen von Hilfe wurde europaweit der Notruf unter der Rufnummer 112 eingeführt.

Die Polizei erreichen Sie in Deutschland unter der Notrufnummer 110.

In Deutschland kommen Sie nach der Wahl der Nummer 112 in der Regel bei einer sogenannten Leitstelle oder Rettungsleitstelle oder Zentralen Leitstelle für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst an, die rund um die Uhr besetzt ist. Die Leitstellenmitarbeiter sind entsprechend geschult und werden Ihnen weiterhelfen.

Die Notrufnummer 112 gilt übrigens europaweit.

[Hier] auf den Seiten der Europäischen Kommission finden Sie ierzu weitere Angaben.

 

Wie setze ich einen Notruf richtig ab

  • Wählen Sie die Notrufnummer 112
  • Bleiben Sie ruhig!
  • Sprechen klar und deutlich und machen Sie zu den folgenden 5 „W“-Fragen die entsprechenden Angaben:
  Wo ist es passiert? Ort, Straße, Hausnummer, markante Örtlichkeit (ggf. Ortsbeschreibung)
  Was ist passiert? z.B. Brand, Verkehrsunfall, Gefahrgutunfall
  Wie viele Verletzte? Anzahl Verletzte, und Besonderheiten (eingeklemmte Person, Person in Gefahrenzone)
  Wer meldet den Notfall? Vorname, Name, Ort, Straße, Hausummer
  Warten auf Rückfragen! Das Notrufgespräch ist nur von der Leitstelle zu beenden!

 

    • Wenn möglich, weisen Sie Rettungskräfte an der Straße ein, z.B. wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen.
    • Handelt es sich um einen Unfall mit einem Gefahrgut-Transporter, so nennen Sie bitte die oberen Zahlen auf einer der orangefarbenen Warntafel am Fahrzeug.
    • Nutzen Sie die Zeit bis zum Eintreffen der Hilfsdienste zur Hilfeleistung.
    • Versuchen Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte so weit wie möglich zu helfen.

 

Notfallfax für Gehörlose

Für gehörlose Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt es die Möglichkeit, einen Notruf per Fax abzusetzen. Bei Notlage den Vordruck ausfüllen und an die zuständige Rettungsleitstelle über die Notrufnummer: Telefon/Fax 112 übersenden.

[Hier] in unserem Downloadportal finden Sie einen Muster-Vordruck des Notfallfax unter "Sonstiges".

.

Verhalten bei Brand

Um die eigene Rettung oder die anderer Personen in einem Brandfall zu erleichtern, sollten Sie Kenntnisse über das richtige selbstschutzmäßige Verhalten haben.

Oberste Priorität hat die Sicherheit der Menschen.

Wenn Sie einen Brand entdecken, sollten Sie folgende Reihenfolge beachten:

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Melden Sie einen Notfall sofort über den Notruf 112 !
  • Für das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte sind folgende Informationen wichtig:
    • Wo ist der Notfall eingetreten? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Wer ruft an? Warten Sie auf Rückfragen!
  • Ist das Feuer noch im Entstehen begriffen, unternehmen Sie schnellstens erste Löschversuche um es schon “im Keim” zu ersticken.
    • Löschversuche nur unternehmen, wenn diese ohne Selbstgefährdung möglich sind!
    • Betreten Sie niemals verqualmte Räume. Dort bilden sich tödliche Brandgase. Schließen Sie die Tür des Brandraumes.
  • Wenn Löschversuche nicht möglich sind:
    • Fenster des Raumes schließen, wenn dies ohne eigene Gefährdung möglich ist, ebenso die Tür des Raumes in dem es brennt. Hierdurch wird dem Feuer Sauerstoff entzogen.
  • Personen warnen und sich selbst in Sicherheit bringen (ggf. anderen Personen helfen).
    • Wenn Sie das Gebäude über den Treppenraum nicht mehr verlassen können, begeben Sie sich in einen sicheren Raum, schließen Sie alle Türen hinter sich und machen Sie sich am geöffneten Fenster bemerkbar.
  • Feuerwehr erwarten und einweisen (ggf. auch durch andere Personen).
  • Bis die Feuerwehr eintrifft, sollten Sie versuchen die Brandausweitung zu erschweren:
    • Tür zum Brandraum feucht halten, um Durchbrand zu verzögern oder zu verhindern!
    • Um die Aufheizung der Tür zu verzögern, können Sie, bis die Feuerwehr eintrifft, die Tür mit Wasser kühlen.
  • Wenn Sie das Gebäude oder die Wohnung, Etage verlassen müssen, darauf achten, dass keine Person zurückbleibt.
    • Türen zu Räumen in denen es nicht brennt, können wenn es die Zeit zulässt geschlossen werden, Brandschutztüren und Brandabschnittstüren sollten auf jeden Fall geschlossen sein.
    • Auf keinen Fall die Türen abschließen!
    • Bei Räumen oder Fenstern, die nur mit Schlüssel zugänglich sind, Schlüssel für die Einsatzkräfte bereithalten.
  • Brandverletzungen mit kaltem Wasser kühlen, anschließend steril abdecken, z.B. mit Alufolie, sauberen Tüchern, nach Möglichkeit steriles Verbandsmaterial aus einem Notfallkoffer.

Alle in Sicherheit? Außerhalb der Gefahrenzone sollten Sie feststellen, ob alle Hausbewohner in Sicherheit sind, denn bei einer vermissten Person muss die Feuerwehr immer davon ausgehen, dass sich diese eventuell im Gebäude und somit in Gefahr befindet. Feuerwehr sofort bezüglich vermisster Personen in formieren, möglichst schon beim Absetzen des Notrufes, spätestens beim Eintreffen der Feuerwehr.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch Nassauischer Feuerwehrverband)   logo was tun wenns brennt dguv

 

Verhalten bei Unwetter

Allgemeine Hinweise:

Überraschend auftretende Unwetter wie Eisregen oder Wärmegewitter treten oft so plötzlich auf, dass eine Vorbereitung gegen ihre Auswirkungen kaum möglich ist. Aber bei schweren Gewittern, Sturmböen oder auch Wirbelstürmen, bleibt durch die Unwetterwarnungen in den Medien vielfach genug Zeit, die Gefahren zu reduzieren und Schäden zu vermeiden oder zu mindern.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Möglichkeit nutzen, die Wettermeldungen zu verfolgen und ggf. Unwetterwarnungen zu befolgen.

[Hier] auf halten wir für Sie stets die aktuellen Infos zu Wetter- und Unwetterlagen, Hochwasser und sonstigen Gefahren bereit.

Generell sollten Sie bei Unwettern griffbereit haben:

  • Ein netzunabhängiges UKW-Radio mit ausreichenden Batterien.
  • netzunabhängige Lichtquellen wie Taschenlampen und Kerzen.
  • Notgepäck und Dokumentensicherung für den Fall, dass Sie ihre Wohnung verlassen müssen.

Extratipp: In der Dokumentensicherung sollte eine Dokumentation Ihres Eigentums in Form von Fotos o.ä. enthalten sein. Wird ihr Haus oder Fahrzeug bei einem Unwetter beschädigt, kann dies für den Nachweis bei der Versicherung hilfreich sein.

Schon bei starken Regenschauern sollten Sie ein paar einfache Regeln beachten:

  • Halten Sie Türen und Fenster geschlossen, damit keine Regenböen Wasser in den Wohnbereich drücken können, bedenken Sie evtl. vorhandene Dachluken.
  • Achten Sie darauf, dass in Ihrer Wohnung kein Durchzug entstehen kann, der bei plötzlich zuschlagenden Türen oder Fenstern zu Schäden führt.
  • Bedenken Sie, dass starker Wind das Regenwasser schräg durch Öffnungen eindringen lassen kann und hierdurch eventuell elektrische Geräte oder Anschlüsse gefährdet werden könnten.
  • Bei sehr starken Niederschlägen könnte Wasser in die tiefer gelegenen Räume (Keller) eindringen, ggf. sollten Sie elektrische Geräte im Kellerbereich vom Netz nehmen und durch Wasser gefährdete Sachen erhöht lagern. Bei Freisetzung gefährlicher Substanzen, wie z.B. Heizöl, verständigen Sie die Feuerwehr.
  • Bei starken Niederschlägen kann die Kanalisation überfordert werden und das Wasser fließt möglicherweise nur langsam ab, so dass Straßen überflutet sein können. Beachten Sie, dass dadurch Schäden in der Straßendecke oder vom Wasserdruck angehobene Kanaldeckel bedeckt sind und somit zu einer Gefahr werden können.

Zusatzhinweise zu Hagel und Wirbelstürmen:

Hagel und Wirbelstürme sind manchmal eine Folge schwerer Gewitter. Bei ihnen treten zusätzliche Gefahren durch Hagelkörner (gefrorenes Wasser) in unterschiedlicher Größe auf sowie durch Trümmer und Schmutzteile, die bei dem heftig rotierenden Wirbel eines Wirbelsturm auftreten können. Im Schnitt kommt es jährlich zu zehn Wirbelstürmen im Bundesgebiet, die meist jedoch über unbewohntem Gebiet stattfinden. Bei Hagel und Wirbelsturm besteht also die Gefahr von “Geschossen”, bei Wirbelstürmen zusätzlich die Gefahr durch schnell rotierende Luftmassen mit hoher Sogwirkung. Die durchschnittliche Fortbewegungsgeschwindigkeit eines Wirbelsturms kann zwischen 40 und 100 km/Stunde betragen, die rotierenden Winde erreichen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Km/Stunde.

Bei Hagel und Wirbelsturm sollten Sie zusätzlich beachten:

  • Schließen Sie zusätzlich zu Türen und Fenstern die Rollläden oder Fensterläden, halten Sie sich von Öffnungen fern, die nicht auf diese Art zusätzlich geschützt werden können, wie z.B. Dachluken,
  • Suchen Sie bei einem Wirbelsturm möglichst einen tief liegenden Raum, z.B. Keller oder einen innenliegenden Raum Ihres Wohnbereiches auf,
  • Kraftfahrzeug, Wohnwagen und leichte Gebäude wie Holzbauten bieten möglicherweise keinen ausreichenden Schutz.
  • Meiden Sie Räume mit großer Deckenspannweite wie Hallen o.ä.
  • Bleiben Sie nicht im Freien, suchen Sie, wenn irgend möglich, ein festes Gebäude auf, werden Sie im Freien überrascht und können kein Gebäude mehr aufsuchen, so suchen sie möglichst eine Mulde oder einen Graben auf, legen Sie sich mit dem Gesicht erdwärts und schützen Sie Kopf und Nacken mit den Händen.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch Nassauischer Feuerwehrverband)

 

Verhalten bei Gewitter

Bei Gewittern, bei denen es zu Blitzentladungen kommt, die ein hohes elektrisches Potenzial freisetzen, treten zusätzliche Gefahren auf.

Beachten Sie hierbei:

  • Blitzentladungen suchen sich einen hohen Punkt, z.B. aufragende Bäume, Masten, Antennen und dergleichen. Halten Sie sich von solchen Objekten fern.
  • Werden Sie im Freien auf einer Wiese o.ä. überrascht, machen Sie sich so klein wie möglich, gehen Sie in die Hocke auf die Zehenspitzen mit möglichst eng aneinander stehenden Füßen oder suchen Sie Schutz in einem Gebäude.
  • Verlassen Sie ihr Kraftfahrzeug nicht und berühren Sie im Inneren keine blanken Metallteile. Das Fahrzeug wirkt wie ein Farradayscher Käfig und leitet elektrische Entladungen ab, so dass Sie im Fahrzeuginnenraum geschützt sind.
  • Halten Sie zu Überlandleitungen einen Mindestabstand von 50 Metern.

Durch die elektrische Entladung eines Blitzes kann es im Stromnetz zu Überspannungen kommen. Sofern Ihre Sicherungen keinen ausreichenden Überspannschutz haben, können Sie elektrische Geräte durch Stromleisten mit integriertem oder zwischengeschaltetem Überspannungsschutz gegen Überlastung schützen.

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Blitzschutzanlage Ihres Hauses, da der Blitzschlag über das Stromnetz für Überspannung sorgen kann. Ggf. nehmen Sie empfindliche elektrische Geräte, wie Fernseher oder Computer, vom Netz.

Ein Blitzeinschlag in das Mauerwerk eines Gebäudes kann dieses erheblich beschädigen. Feuchtigkeit in einer Mauer wird durch den Blitzschlag eventuell verdampft. Es entsteht extremer Druck, der zu Rissen und Brüchen führen kann, welche die Tragfähigkeit erheblich beeinflussen können.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch Nassauischer Feuerwehrverband)

 

Verhalten bei Hagel und Sturm

Hagel und Wirbelstürme sind manchmal eine Folge schwerer Gewitter. Bei ihnen treten zusätzliche Gefahren durch Hagelkörner (gefrorenes Wasser) auf sowie durch Gegenstände und Schmutzteile, die von einem Wirbelsturm aufgewirbelt werden können.

Bei Hagel und Wirbelsturm besteht also die Gefahr von ”Geschossen”, bei Wirbelstürmen zusätzlich eine Gefahr durch schnell rotierende Luftmassen mit hoher Sogwirkung. Die durchschnittliche Fortbewegungsgeschwindigkeit eines Wirbelsturms kann zwischen 40 und 100 Km pro Stunde betragen, die rotierenden Winde erreichen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Km pro Stunde.

Im Schnitt kommt es jährlich zu zehn Wirbelstürmen im Bundesgebiet, meistens jedoch über unbewohntem Gebiet.

Darauf sollten Sie achten:

  • Schließen Sie zusätzlich zu Türen und Fenstern die Rollläden oder Fensterläden, halten Sie sich von Öffnungen fern, die nicht auf diese Art zusätzlich geschützt werden können, wie z.B. Dachluken.
  • Suchen Sie bei einem Wirbelsturm möglichst einen tief liegenden Raum, z.B. Keller oder einen innen liegenden Raum Ihres Wohnbereiches auf. Kraftfahrzeuge, Wohnwagen und leichte Gebäude wie Holzbauten bieten möglicherweise keinen ausreichenden Schutz.
  • Meiden Sie Räume mit großer Deckenspannweite wie Hallen o.ä.
  • Bleiben Sie nicht im Freien, suchen Sie, wenn irgend möglich, ein festes Gebäude auf. Werden Sie im Freien überrascht und können kein Gebäude mehr aufsuchen, so suchen sie möglichst eine Mulde oder einen Graben auf, legen Sie sich mit dem Gesicht erdwärts und schützen Sie Kopf und Nacken mit den Händen.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch Nassauischer Feuerwehrverband)

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Verhalten nach einem Unwetter

  • Je nach Art des Unwetters sollten Sie danach auf eventuelle Schäden wie Wassereinbruch oder Glasbruch etc. kontrollieren,
  • Elektrische Geräte nur in Betrieb nehmen, wenn Sie sicher sind, dass diese nicht mit Feuchtigkeit in Berührung gekommen sind,
  • wurde jemand verletzt, so leisten Sie erste Hilfe und lösen Sie den Notruf aus,
  • ist das Gebäude beschädigt, so verlassen Sie es sicherheitshalber und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde,
  • wenn nach einem Sturm das Dach beschädigt wurde und z.B. Dachpfannen lose sind und herabzustürzen drohen, so halten Sie sich bitte aus dem Sturzbereich fern, er beträgt normalerweise ein Drittel der Hohe von Erdgleiche zur Regentraufe. Verständigen Sie die Feuerwehr, damit die Gefahr beseitigt werden kann oder eine Absperrung erfolgt.

Zusatztipp: Wenn Sie Haus- oder Nutztiere haben, bedenken Sie bitte, dass die Tiere durch ein Unwetter stark verängstigt werden können. Versuchen Sie beruhigend auf die Tiere einzuwirken, wenn die Umstände dies zulassen und achten Sie darauf, dass die Tiere den schützenden Bereich nicht verlassen können.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch Nassauischer Feuerwehrverband)

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Verhalten in Gefahrenbereichen nach Einsturz oder Teileinsturz eines Gebäudes

Nach dem Einsturz eines Gebäudes oder Gebäudeteilen entstehen Trümmerbereiche und Einsturzgefahren. Es handelt sich daher immer um eine Gefahrenzone. Oberste Priorität vor allem anderen, hat Ihre Sicherheit und die der Menschen bei ihrer Rettung.

Grundsätze:

  • Gehen Sie kein vermeidbares Risiko ein und verlassen Sie die Gefahrenstelle so schnell wie möglich.
  • Halten Sie sich außerhalb des Einsturz gefährdeten Bereiches von Trümmern. Als Anhalt für den Mindestabstand gilt ein Drittel der Höhe des betroffenen Gebäudes, bzw. der noch stehenden Teile.
  • Achten Sie auf Anzeichen von Gefahren. Geborstene Wasserleitungen, vor allem in Zusammenhang mit stromführenden elektrischen Versorgungsleitungen oder z.B. den Geruch nach Gas.
  • Vergewissern Sie sich, das der Notruf ausgelöst wurde, blockieren Sie die Kommunikationswege jedoch nicht durch überflüssige Anrufe.
  • Melden Sie sich schnellstmöglich bei Einsatzkräften und weisen Sie diese auf evtl. vermisste Personen oder besondere Gefahren, wie z.B. Gasflaschen o.ä. hin.

Auch in den Randzonen eines eingestürzten Gebäudes können sich hilflose, bewusstlose Personen befinden. Dies können Passanten sein, die sich vor dem Gebäude aufhielten oder auch solche, die aus dem Gebäude heraus geschleudert wurden. Sie sind meist durch den aufgewirbelten Staub und Schmutz kaum von den umgebenden Trümmern zu unterscheiden.

Das Begehen dieser Bereiche muss vorsichtig und mit größter Aufmerksamkeit erfolgen. Haben Sie eine Person entdeckt, so machen Sie nötigenfalls andere Helfer darauf aufmerksam.

Achten Sie vor dem Eintreffen von Einsatzkräften darauf, das der vertrümmerte Bereich nicht von Fahrzeugen befahren wird, bevor er nach evtl. bewusstlosen Verletzten abgesucht wurde. Auch die Benutzung von Bohr- und Aufbrechgeräten muss vermieden werden, da gleichmäßige Schwingungen labile Trümmerteile rascher zum Einsturz

bringen können.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch Nassauischer Feuerwehrverband)

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Verhalten bei biologischen oder chemischen Gefahren

1. Bei Aufenthalt im Freien:

  • Suchen Sie das nächste bewohnte Haus auf
  • Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung, atmen Sie möglichst durch einen Atemschutz, zumindest ein Taschentuch
  • Wenn Sie bereits mit gefährlichen Stoffen in Berührung gekommen sind, wechseln Sie bei Betreten des Hauses Oberbekleidung und Schuhe
  • Lassen Sie verschmutzte Oberbekleidung und Schuhe außerhalb des Wohnbereichs
  • Waschen Sie Gesicht, Haare und Hände gründlich, ebenso Nase und Ohren
  • Befolgen Sie die Hinweise zum Aufenthalt in Gebäuden

2. Unterwegs im Auto:

  • Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster
  • Hören Sie Radio (UKW, Regionalsender) und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte
  • Fahren Sie ansonsten zum nächsten bewohnten Gebäude und folgen Sie den Hinweisen beim Aufenthalt im Freien

3. Bei Aufenthalt im Gebäude:

  • Bleiben Sie im Gebäude
  • Nehmen Sie gefährdete Passanten vorübergehend auf
  • Informieren Sie -falls erforderlich- andere Hausbewohner
  • Schließen Sie Türen und Fenster
  • Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlage aus, schließen Sie die Lüftungsschlitze der Fensterrahmen
  • Suchen Sie einen gut geschützten Innenraum der Wohnung auf, der möglichst keine Außenfenster hat
  • Meiden Sie Keller oder andere niedrig gelegene Räume
  • Vermeiden Sie unnötigen Sauerstoffverbrauch durch Kerzen o.ä.
  • Schalten Sie zu Ihrer Information das Radio auf UKW-Empfang eines Regionalsenders oder das Fernsehgerät ein
  • Beachten Sie die Durchsagen der Behörden und Einsatzkräfte
  • Telefonieren Sie nur in Notfällen
  • Benutzen Sie beim Eindringen gefährlicher Substanzen vorhandene Atemschutzgeräte, notfalls Mundschutz wie z.B. OP-Maske oder Tücher

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch Nassauischer Feuerwehrverband)

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Verhalten bei Gefahr radioaktiver Kontamination

Bei Aufenthalt im Freien:

  • Suchen Sie das nächste bewohnte Haus auf.
  • Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung, atmen Sie durch einen Atemschutz, zumindest ein Taschentuch.
  • Wenn Sie bereits mit Gefahrstoffen in Kontakt gekommen sind, wechseln Sie beim Betreten des Hauses Oberbekleidung und Schuhe, lassen Sie diese außerhalb des Wohnbereichs zurück.
  • Waschen Sie zuerst Hände, dann Gesicht und Haare, ebenso Nase und Ohren.
  • Bei Freisetzung biologischer Stoffe ist eine Händedesinfektion zu empfehlen.

Unterwegs im Auto:

  • Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
  • Hören Sie Radio (UKW, Regionalsender) und befolgen Sie die
  • Anweisungen der Behörden.
  • Fahren Sie zum nächsten bewohnten Gebäude. Beachten Sie nach dem Aussteigen die Hinweise zum Aufenthalt im Freien.

Bei Aufenthalt im Gebäude:

  • Bleiben Sie im Gebäude.
  • Nehmen Sie gefährdete Passanten vorübergehend auf.
  • Informieren Sie -falls erforderlich- andere Hausbewohner.
  • Schließen Sie Türen und Fenster.
  • Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlage aus, schließen Sie die Lüftungsschlitze, auch die an Fensterrahmen.
  • Suchen Sie einen Innenraum auf, möglichst ohne Außenfenster. Bei radioaktiven Stoffen suchen Sie vorzugsweise einen Kellerraum auf.
  • Vermeiden Sie unnötigen Sauerstoffverbrauch, z.B. durch Kerzen.
  • Schalten Sie ihr Radio (UKW, Regionalsender) oder das Fernsehgerät ein.
  • Beachten Sie die Durchsagen der Behörden.
  • Telefonieren Sie nur in Notfällen.
  • Benutzen Sie beim Eindringen von Gefahrstoffen vorhandene, behelfsmäßige Atemschutzmöglichkeiten, z.B. Heimwerkermundschutz oder feuchte Tücher.

Achten Sie auf jeden Fall auf eventuelle Bekanntmachungen der Behörden (z.B. Radiodurchsagen). Bei erforderlichen Dekontaminationsmaßnahmen werden dann sogenannte "Notfallstationen" eingerichtet.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch Nassauischer Feuerwehrverband)

 

Weitere Informationen und Tipps

[Hier] auf unserer Seite "Notfalllagen-Vorsorge" finden Sie ergänzende wichtige Informationen zu  weiteren Notfallszenarien.

[Hier] in unserem Downloadportal können Sie die Broschüre über Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen "Für den Notfall vorgesorgt" unter "Publikationen BBK / Katastrophenschutz / Bevölkerungsschutz" herunterladen.

[Hier] in unserer Rubrik "Gefahrenverhütungstipps" finden Sie weitere wertvolle Informationen zu verschiedenen Themenbereichen.

[Hier] beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erhalten Sie weitere Informationen und Tipps  zum Verhalten bei Notfällen oder zur Notfallplanung (www.bbk.bund.de).

 

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