Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Nassauischen Feuerwehrverbandes. Sie besteht aus:

  • den Delegierten der Mitgliedsverbände (jeder Mitgliedsverband stellt für je angefangene 250 aktive Angehörige der Einsatzabteiglung einen Delegierten/eine Delegierte)
  • den Mitgliedern des Verbandsvorstandes

Aufgaben der Verbandsversammlung

  • die Wahl des Verbandsvorstandes und die Bestätigung des Verbandsvorstandes nach Vorschlag der entsendenden Stelle für eine Amtszeit von vier Jahren
  • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • die Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes, der Jahresrechnung und des Haushaltsentwurfes
  • die Entlastung des Rechnungsführers/der Rechnungsführerin und des Vorstandes
  • die Wahl des Mitgliedsverbandes, der zwei Kassenprüfer/Kassenprüferinnen zu stellen hat
  • die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • die Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
  • die Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstandes
  • die Entscheidung über die Ablehnung von Aufnahmeanträgen sowie Ausschlüsse aus dem Verband
  • die Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes