Feuerwehr-Ehrenzeichen des NFV
In Anerkennung und Würdigung um das Feuerwehrwesen im Bereich des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V. können Angehörige der dem NFV angeschlossenen Mitgliedsverbände und dem Brandschutz in besonderer Weise verbundene Personen geehrt werden.
Die Ehrung erfolgt durch ein Ehrenzeichen, das in Form einer Ehrenmedaille oder eines Ehrenkreuzes verliehen wird.
Ehrenmedaille des Nassauischen Feuerwehrverbandes
Die Ehrenmedaille am Bande kann für mindestens 20-jährige (Silber) oder 30-jährige (Gold) aktive und pflichttreue Dienstzeit in der Feuerwehr verliehen werden.
Ehrenkreuz des Nassauischen Feuerwehrverbandes
Das Ehrenkreuz am Bande kann für besondere (Silber) oder hervorragende (Gold) Verdienste um das Feuerwehrwesen verliehen werden.
Bandschnallen
Zu jedem Ehrenzeichen des NFV wird auch je eine Bandschnalle ausgeliefert. Bei Verlust der Bandschnalle kann gegen Vorlage einer Kopie der Verleihungsurkunde beim Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! die Übersendung einer Ersatzbandschnalle beantragt werden. Hierfür wird ein Betrag von 7,00 € incl. Porto und Verpackung in Rechnung gestellt.
Kosten
Das Ehrenzeichen wird zum Selbstkostenpreis von 40,00 € (Stand 04/2008) berechnet. In diesem Preis sind enthalten:
- Ehrenzeichen im Original
- Bandschnalle
- Clip für Zivilanzug
- Etui
- Verleihungsurkunde
- Urkundenhülle sowie Porto und Verpackung
Richtlinie und Antrag
[Hier] im Downloadportal finden Sie die Richtlinie für die Ehrenzeichen des NFV unter "Publikationen NFV".
[Hier] im Downloadportal finden Sie den Antrag für die Ehrenzeichen des NFV unter "Publikationen NFV".
WICHTIG (zu beachten):
Die Anträge für die Ehrenzeichen können am PC ausgefüllt werden, so dass die Schrift auch deutlich lesbar ist. Danach ist der Antrag auszudrucken und unterschrieben an den jeweiligen Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes zu übersenden, der ihn ebenfalls unterschrieben an den NFV weiterreicht. Grundsätzlich werden nicht maschinell ausgefüllte Anträge nicht bearbeitet.
Beim Anträgen zu Ehrenkreuzen müssen die einzelnen Tätigkeiten mit den genauen Datumsangeben (von/bis) etc. aufgeführt werden, ansonsten werden die Anträge abgelehnt.
Bandschnallen können über den jeweiligen Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes unter Vorlage der Verleihungsurkunde bezogen werden.
Richtlinien für die Beantragung und Verleihung
Artikel 1 - Personenkreis
In Anerkennung und Würdigung um das Feuerwehrwesen im Bereich des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V. kann dieser Angehörige der ihm angeschlossenen Mitgliedsverbände und dem Brandschutz in besonderer Weise verbundene Personen ehren.
Die Ehrung erfolgt durch ein Ehrenzeichen, das in Form einer Ehrenmedaille oder eines Ehrenkreuzes verliehen wird.
Artikel 2 - Ehrungsstufen
- 1 Die Ehrenmedaille wird in folgenden Stufen verliehen:
- 1.1 in Silber am Bande für mindestens 20-jährige aktive Dienstzeit,
- 1.2 in Gold am Bande für mindestens 30-jährige aktive Dienstzeit.
- 2 Das Ehrenkreuz wird in folgenden Stufen verliehen:
- 2.1 in Silber am Bande für besondere Verdienste,
- 2.2 in Gold am Bande für hervorragende Verdienste.
Artikel 3 - Voraussetzungen
- 1 Die Ehrenmedaille in Silber am Bande kann an Angehörige von Feuerwehren für eine mindestens 20-jährige aktive und pflichttreue Dienstzeit in der Feuerwehr verliehen werden. Für die Bemessung der Dienstzeit sind nur die für die Verleihung des Brandschutzehrenzeichens des Landes Hessen beschriebenen Zeiten anzuwenden.
- 2 Die Ehrenmedaille in Gold am Bande kann an Angehörige von Feuerwehren für eine mindestens 30-jährige aktive und pflichttreue Dienstzeit in der Feuerwehr verliehen werden. Für die Bemessung der Dienstzeit sind nur die für die Verleihung des Brandschutzehrenzeichens des Landes Hessen beschriebenen Zeiten anzuwenden.
- 3 Das Ehrenkreuz in Silber am Bande für besondere Verdienste kann verliehen werden:
- 3.1 an Personen, die sich langjährige örtliche oder überörtliche besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben.
- 3.2 an Angehörige von Feuerwehren im Verbandsgebiet des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V., die sich langjährige örtliche oder überörtliche besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben.
- 4 Das Ehrenkreuz in Gold am Bande für hervorragende Verdienste kann nur verliehen werden:
- 4.1 an Personen, die sich jahrzehntelange örtliche oder langjährige überörtliche hervorragende Verdienste um das Feuerwehrwesen im Verbandsgebiet des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V. erworben haben.
- 4.2 an Angehörige von Feuerwehren im Verbandsgebiet des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V., die im Rahmen ihrer Tätigkeit sich hervorragende Verdienste um das überörtliche Feuerwehrwesen erworben haben.
Artikel 4 - Gestaltung der Ehrenzeichen
- 1 Ehrenmedaille für 20-jährige bzw. 30-jährige aktive und pflichttreue Dienstzeit in der Feuerwehr.
- Die Ehrenmedaille des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V. am Bande trägt die Inschrift „Nassauischer Feuerwehrverband e.V., gegründet 1872“. In der Mitte befindet sich das Wappen des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V. Umrahmt wird die Medaille mit Eichenblättern.
- 2 Ehrenkreuz für besondere bzw. hervorragende Verdienste
- Das Ehrenkreuz des Nassauischen Feuerwehrverbandes am Bande für besondere Verdienste bzw. hervorragende Verdienste besteht aus einem gleichschenkligen Kreuz, das in der Mitte das Wappen des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V. trägt. Das Wappen wird von einem Kranz aus Eichenlaub eingefasst und trägt die Inschrift „Nassauischer Feuerwehrverband e.V., gegründet 1872“.
- 3 Form, Farbe und Größe der verschiedenen Stufen der Ehrenmedaille bzw. des Ehrenkreuzes sowie der Bänder ergeben sich im Übrigen aus der beigefügten Mustertafel (Anlage).
Artikel 5 - Verleihungsurkunde
Über die Verleihung der Ehrung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Ehrenmedaille bzw. das Ehrenkreuz sowie die Verleihungsurkunde gehen in das Eigentum des Beliehenen über. Bei seinem Tode verbleiben sie den Erben.
Artikel 6 - Verleihung
Die Ehrung wird vom Vorsitzenden des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V. verliehen.
Die Verleihung ist in einem würdigen Rahmen vorzunehmen, z. B. bei:
- 1 Gemeinsamen Jahreshauptversammlungen der Feuerwehren einer Stadt bzw. Gemeinde,
- 2 Jubiläumsfesten von Feuerwehren,
- 3 Verbandsversammlungen der Mitgliedsverbände,
- 4 Verbandsversammlungen oder Veranstaltungen des Nassauischen Feuerwehrverbandes.
Die Verleihung von Ehrungen des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V. ist grundsätzlich von einem Vorstandsmitglied des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V. oder von einem Vorstandsmitglied des zuständigen Mitgliedsverbandes vorzunehmen.
Artikel 7 - Beantragung
Für die Beantragung der Ehrung des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V. ist der Antragsvordruck zu verwenden, der bei den angeschlossenen Mitgliedsverbänden des Nassauischen Feuerwehrverbandes e.V. bzw. auf deren Internetpräsentation erhältlich ist.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist grundsätzlich beim zuständigen Mitgliedsverband mit einer ausführlichen Begründung einzureichen. Nach dessen Prüfung und Befürwortung wird der Antrag an den Nassauischen Feuerwehrverband e.V. weitergeleitet. Nicht über diesen Dienstweg eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.
Der Antrag ist spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Verleihungstermin beim zuständigen Mitgliedsverband einzureichen.
Artikel 8 - Trageweise
Für die Trageweise der Auszeichnung wird auf die „Richtlinien für die Überreichung und das Tragen von Auszeichnungen“ des Deutschen Feuerwehrverbandes e.V. verwiesen.
Artikel 9 - Auslieferung
Die beantragte Ehrenmedaille bzw. das beantragte Ehrenkreuz wird vom Nassauischen Feuerwehrverband e.V. zusammen mit der Urkunde an den zuständigen Mitgliedsverband ausgeliefert.
Artikel 10 - Kosten
Die Kosten für die Ehrung werden der antragstellenden Feuerwehr durch den Nassauischen Feuerwehrverband e.V. in Rechnung gestellt.
Die vor der Einführung des Ehrenkreuzes mit der Ehrenmedaille für besondere oder hervorragende Verdienste geehrten Personen dürfen die Bandschnalle auf eigene Kosten austauschen.
Artikel 11 - Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 22.04.2008 in Kraft. Die bisherigen Richtlinien vom 18.02.2002 treten außer Kraft.
Der Vorstand