Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26BGB und besteht im NFV aus:
- dem/der Verbandsvorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Rechnungsführer/der Rechnungsführerin
- dem Schriftführer/der Schriftführerin
Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes
- Führung der laufenden Geschäfte des Verbandes
- Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung befugt sind der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes
Derzeitige Personen
[Hier] in unserer Rubrik "Ansprechpartner" finden Sie die derzeit gewählten Personen.