Geschäftsführender Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26BGB und besteht im NFV aus:

  • dem/der Verbandsvorsitzenden
  • dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Rechnungsführer/der Rechnungsführerin
  • dem Schriftführer/der Schriftführerin

Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes

  • Führung der laufenden Geschäfte des Verbandes
  • Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung befugt sind der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes

Derzeitige Personen

[Hier] in unserer Rubrik "Ansprechpartner" finden Sie die derzeit gewählten Personen.