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"Feuerwehrführerschein" bis 7,5 Tonnen

Mittelhessen.deLimburg-Weilburg. Aufatmen bei den Ehrenamtlichen der Rettungsdienste. Aktive der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen-Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes dürfen künftig mit ihrem Pkw-Führerschein auch moderne Einsatzfahrzeuge mit Anhänger fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten ...


Hinweis:
Verwendung der Artikel vom Weilburger- bzw. Nassauer Tageblatt mit freundlicher Genehmigung von Mittelhessen.de
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Auch das Sonderfahrzeug für Atemschutz und Strahlenschutz, das Ende 2010 bei der Limburger Feuerwehr in Dienst gestellt wurde, darf künftig nach entsprechender Fahrprüfung mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden. (Foto: Fluck) | mittelhessen.deBild: Auch das Sonderfahrzeug für Atemschutz und Strahlenschutz, das Ende 2010 bei der Limburger Feuerwehr in Dienst gestellt wurde, darf künftig nach entsprechender Fahrprüfung mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden. (Foto: Fluck) | mittelhessen.de

Das hat in dieser Woche das hessische Kabinett beschlossen. Wie der für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Rettungsdienste zuständige Limburger CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Peuser weiter berichtete, wurde damit die praxisnah und unbürokratisch sichergestellt, dass Freiwillige Feuerwehren und Hilfsorganisationen künftig bei ihren Einsätzen genügend Fahrzeugführer zur Verfügung haben.

Voraussetzung für die Erteilung dieser so genannten "kleinen Fahrberechtigung" für Lkw von 3,5 bis 4,75 Tonnen oder der "großen Fahrberechtigung" für Lkw von 3,5 bis 7,5 Tonnen sei die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung mit abschließender Fahrprüfung, die feuerwehr- beziehungsweise organisationseigene Kräfte oder Fahrlehrer vornehmen könnten. Letztlich entschieden THW, Rettungsorganisationen oder Gemeinden selbständig, welcher Personenkreis die Einweisung und Prüfung übernehmen dürfen.

Auf Grund der Gesetzeslage durften alle Einsatzkräfte, die ihre Führerscheinprüfung nach dem 1. Januar 1999 bestanden haben, keine Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren. Das betraf unter anderem das Löschfahrzeug LF 8/6, wie es heute sämtliche Feuerwehren besitzen. Dies war bis dahin mit dem Führerschein der (alten) Klasse 3 möglich.

Alle Hürden genommen

Nachdem viele Angehörige den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen aus Altersgründen allmählich nicht mehr zur Verfügung stehen, muss jüngeres Personal nachrücken, das jedoch nicht mehr über die erforderliche Fahrerlaubnis für die mittlerweile schwerer gewordenen Einsatzfahrzeuge verfügt.

Helmut Peuser verweist darauf, dass sehr viele Hürden genommen werden mussten, um endlich das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Er dankte dabei insbesondere dem hessischen Ministerpräsidenen Volker Bouffier (CDU), der sich bereits in seiner Zeit als Innenminister mit großem Nachdruck für die jetzt gefundene Lösung eingesetzt habe, was ebenfalls auch für den jetzigen Innenminister Boris Rhein gelte.

Die große Fahrberechtigung wie auch die kleine Fahrberechtigung gelten ausschließlich für die Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsfahrten. Zusätzlich sind noch Fahrten im Rahmen der Jugendarbeit gestattet.

"Mit Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen gibt es bisher nur vier Länder, die sowohl die große Fahrberechtigung als auch die kleine Fahrberechtigung anbieten", betonte Peuser.

Die neue hessische Verordnung trete mit Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

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Copyright © mittelhessen.de 2012
Dokument erstellt am 16.02.2012 um 17:29:16 Uhr

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