Achtung bei der Ehrenamtspauschale!

DEUTSCHE EHRENAMT e.V.Das DEUTSCHE EHRENAMT e.V. informiert: Ist Ihr Verein gemeinnützig und soll er das auch bleiben? Wenn ja, überprüfen Sie bitte sofort, ob Ihre Satzung den Passus „Der Vorstand arbeitet unentgeltlich enthält“ ...

Denn wenn Ihre Vorstandsmitglieder von der steuerfreien Ehrenamtspauschale – bis zu 500 Euro pro Jahr - profitieren möchten, muss die Satzung entsprechend geändert werden.

Die Finanzbehörden haben dazu eine Frist gesetzt, die nach mehrfacher Verlängerung, nun endgültig ist. Bis zum 31.12.2010 muss die Vereinssatzung angepasst werden und die Vorstandsvergütung explizit mit aufgenommen werden.

Was bedeutet das für Vereine, die bereits Aufwandsentschädigungen an den Vorstand entrichtet haben, aber die Satzung noch nicht geändert haben? „Kein Grund zur Panik,“ sagt Roland P. Weber, unser Rechtsexperte, „der Verlust der Gemeinnützigkeit droht nicht sofort. Denn die Finanzbehörden werden es in gemeinnützigkeitsrechtlicher Hinsicht nicht beanstanden, wenn im Vorgriff auf eine notwendige Änderung der Vereinssatzung bis Ende 2010 angemessene Vorstandsvergütungen ausgezahlt wurden.“ Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne, denn ‚wir halten dem Ehrenamt den Rücken frei’.

Quelle: Deutsches Ehrenamt e.V.