Winterreifenpflicht auch für Feuerwehrfahrzeuge

News des Deutschen FeuerwehrverbandesBerlin - 06.12.2010. Am vergangenen Samstag, 4. Dezember 2010, trat die geänderte Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Damit besteht nun bundesweit die Verpflichtung bei Fahrten mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte so genannte M+S-Reifen zu nutzen ...


Ausnahmen nur in sehr engem Rahmen möglich

Für Feuerwehrangehörige wichtig zu wissen:

Die Winterreifenpflicht gilt auch für alle Feuerwehrfahrzeuge!

Einzige Ausnahme:

Für das entsprechende Fahrzeug sind bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar.

Sollten Sie dennoch mit nicht geeigneten Reifen unterwegs sein, wird ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg verhängt. Sollte es außerdem zu einer Behinderung gekommen sein, steigt die Strafe auf 80 Euro und ebenfalls einen Punkt.

In beiden Fällen gilt, es wird jeweils der Fahrer bzw. die Fahrerin belangt – und nicht der Halter des Fahrzeugs!

Selbstverständlich gilt unter den winterlichen Straßenbedingungen natürlich ganz besondere Vorsicht und Rücksichtnahme und die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften.