UKH Flyer "Unfallversicherungsschutz für Kindergruppen in Feuerwehren"

UKH
Frankfurt. Die Unfallkasse Hessen hat einen neuen Flyer "Unfallversicherungsschutz für Kindergruppen in Feuerwehren" herausgegeben ...

Text der UKH:
Die Unfallkasse Hessen begleitet die Hessischen Feuerwehren und deren Aufgabenträger schon seit vielen Jahren als verlässlicher Partner. Durch die Änderung des Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG - sind seit 2007 auch die jüngsten Feuerwehrleute bei uns gesetzlich versichert.

Vor der Gesetzesänderung waren die Kinder- oder Bambinifeuerwehren im Alter von 6-10 Jahren ausschließlich über den Feuerwehrverein versichern. Mit der Einführung des § 8 Abs. 4 HBKG hat der Gesetzgeber den Rahmen geschaffen: Zur Nachwuchsgewinnung können bei den Freiwilligen Feuerwehren für Kinder vom vollendeten sechsten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres Kindergruppen gebildet werden.

Die Kommune als Träger der Feuerwehr kann die Kindergruppe in ihren Verantwortungsbereich übernehmen. Sobald sie sich entschieden hat, die Kindergruppe nicht mehr dem Feuerwehrverein, sondern der öffentlich rechtlichen Feuerwehr zuzuordnen, sind die Kinder genau wie alle anderen Feuerwehrangehörigen, über die Unfallkasse Hessen im vollen Umfang (auch die Mehrleistung) gesetzlich unfallversichert.

Diese Entscheidung kann zum Beispiel durch die Aufnahme der Kindergruppe in die Ortssatzung der Feuerwehr erfolgen. Auch andere Formen der Willensäußerung können wir anerkennen, zum Beispiel einen entsprechenden Beschluss des Gemeindevorstandes oder des Magistrats. Wichtig ist, dass eindeutig hervorgeht, dass die Kindergruppe keine lose Gruppierung des Feuerwehrvereins mehr darstellt, sondern der Kommune als zugeordnet ist und in deren Verantwortungsbereich fällt.

Sobald diese Entscheidung getroffen ist, besteht für die Kinder gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Hessen. Eine gesonderte Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich.

Weiter Informationen über unsere Leistungen für Kindergruppen und was im Falle eines Unfall zu tun ist, finden Sie in unserem Flyer: Großer Schutz für kleine Feuerwehrleute, Schutz und Leistungen für die Kinderfeuerwehren


[Hier] in unserem Downloadbereich findet man den Flyer.