Überarbeitung der FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“

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Überarbeitung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ (FwDV 500 Stand 01.2012)

Projektgruppe Feuerwehrdienstvorschriften des AFKzV
Dr. Gisbert Rodewald, Leiter der Projektgruppe

Auf der 27. Sitzung des Ausschusses „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder (AFKzV) am 8. und 9. September 2010 in Saarbrücken hat die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften (PG FwDV) den AFKzV gebeten, ihr den Auftrag zu erteilen, die Anhänge 3 – 6 der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ zu überarbeiten. Grundlage hierfür war die Einführung des neuen internationalen Kennzeichnungssystems „Globally Harmonized Systems“. Diese Kennzeichnung soll weltweite Anwendung finden und innerhalb einer bereits begonnenen Übergangsfrist bis 2015 das heutige Kennzeichnungssystem ersetzen. Die sich ergebenden Änderungen gegenüber dem heutigen System sind nicht sehr umfangreich. Es kommen einige neue Symbole hinzu, einige alte werden verschwinden.

Die Projektgruppe wurde auf dieser Sitzung beauftragt, den Anhang der FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ den Entwicklungen in der Kennzeichnung von Gefahrstoffen anzupassen und dem AFKzV zur Genehmigung vorzulegen.

Im Zeitraum zwischen September 2010 und Januar 2012 hat die PG FwDV in mehreren Schritten einen Änderungsentwurf erarbeitet. Dieser Entwurf wurde vom AFKzV auf der 30. Sitzung am 29.02.2012 und 01.03.2012 in Lübeck genehmigt und die darauf basierende, aktualisierte Fassung der FwDV 500 den Ländern zur Einführung empfohlen.

In Ergänzung dieses Auftrages durch den AFKzV haben sich bei der genaueren Durchsicht der Dienstvorschrift einige weitere Änderungsnotwendigkeiten im Text der FwDV 500 ergeben. Diese Änderungsnotwendigkeiten finden ihre Grundlage in:
  • Änderungen von weiteren Kennzeichnungsvorschriften
  • Anpassung einiger Formulieren an die Entwicklungen auf dem Gebiet der Messgeräte und Schutzkleidung
  • Änderungen in der Bezeichnung von Verordnungen und Vorschriften
  • Anpassung an überarbeitete Dienstvorschriften, insbesondere der FwDV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“

Mit Ausnahme des Aufgabentausches zwischen Schlauch- und Wassertrupp im ABC-Einsatz in Angleichung an die Festlegungen der FwDV 3 und der Änderung der Dekon-Stufen haben die Änderungen keine Auswirkungen auf die Taktik der Einheiten im ABC-Einsatz.

Bei der Überarbeitung der FwDV 500 hat sich die Projektgruppe von folgenden Gedanken leiten lassen:

  • Die taktischen Festlegungen in der FwDV 500 haben sich bewährt.
  • Rückmeldungen der Anwender der FwDV 500, umfangreiche Änderungen auch der Taktik vorzunehmen, lagen der PG FwDV nicht vor.
  • Eine Anpassung an die geltende Kennzeichnung, an geänderte Verordnungen und Vorschriften, insbesondere der Biostoff- und Gefahrstoffverordnung sowie Regelungen in anderen überarbeiteten Feuerwehr-Dienstvorschriften wird für ausreichend gehalten. Ein Hinweis auf die Verwendung neuer Einheiten im Strahlenschutz wird in die FwDV eingearbeitet.
  • Der Austausch der Sammelbezeichnung „ABC“ für „atomar (radiologisch und nuklear), „biologisch“ und „chemisch“ durch die Bezeichnung „CBRN“ für „chemisch“, biologisch“, „radiologisch“ und „nuklear“, wie sie insbesondere in den Vorschriften und Regelungen des Bundes Verwendung findet, erfolgt nicht. Ein Hinweis auf die sinngleiche Verwendung wird aufgenommen.
  • Eine Berücksichtigung der Entwicklungen auf den Gebieten Messgeräte und Schutzkleidung soll nur in dem Umfang eingearbeitet werden, wie es für die Systematik einer Dienstvorschrift notwendig ist. Detaillierte Beschreibungen müssen in ergänzenden Ausbildungsunterlagen geregelt werden, da hier eine zeitnahe Anpassung an Entwicklungen wesentlich einfacher möglich ist.
  • In Anpassung an geänderte Vorschriften wurde der Begriff „Geeignete Ärzte“ eingeführt.
  • Zur Vermeidung von Missverständnissen durch die Verwendung des Begriffes „amtliches Dosimeter“ wird in der FwDV zukünftig der Begriff „Personendosimeter“ verwendet.
  • Wegen der arbeitsschutzrechtlichen Gesundheitsvorsorge wurde eine Überprüfung der Einheiten und Dosisrichtwerte, wie sie in der FwDV 500 genannt sind, mit dem Bundesamt für Strahlenschutz vorgenommen.
  • Die Dosisrichtwerte entsprechen den gesetzlichen Regelungen gemäß § 59 Strahlenschutzverordnung. Sie liegen im Rahmen von internationalen Regelungen der IAEA und EU sowie der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP).
Die folgende Liste gibt einen Hinweis auf die vorgenommenen Änderungen. Die in der Liste angegebenen Seitenzahlen orientieren sich an dem veröffentlichten pdf-Dokument.

Seite 5
Hinweis zur bedeutungsgleichen Anwendung der Begriffe „ABC“ und „CBRN“
Anpassung an Änderungen in der Biostoff- und Gefahrstoffverordnung

Seite 10
Anpassung der Aufzählung an die Erweiterung der sachkundigen Stellen

Seite 17
Entwicklung auf dem Schutzkleidungssektor

Seite 24
Änderungen bei den Beurteilungswerten
  • Klarstellung bei den AEGL-Werten
  • Ersatz der MAK-Werte
Seiten 29, 85
Anpassung der Dekon-Stufen. Wegfall der besonderen Betonung der für jeden Einsatz geltenden Einsatzhygiene und Einführung der Not-Dekontamination als Dekon-Stufe I

Seite 34
Klarstellung im Text

Seite 35
Anpassung an den Wegfall der FwDV 4

Seiten 37, 45, 57, 69
Anpassung der Aufgabenzuweisung für Schlauch- und Wassertrupp an die FwDV 3 - Stand: Februar 2008 - Änderung Gruppenführer z.b.V. in Führungsassistent

Seite 38
Optimierung des Einsatzes der Dekon-Staffel aufgrund der Aufgabenzuweisung in der FwDV 3 und Erfahrungen bei Übung und Einsatz

Seiten 40, 64, 65
Anpassung an die Bezeichnung von Vorschriften

Seiten 43, 50, 94
Vermeidung von Missverständnissen durch die Verwendung des Begriffes „amtliches Dosimeter“ ; Verwendung des Begriffes „Personendosimeter“

Seite 43
Entwicklung bei den Mess- und Nachweisgeräten

Seite 45
Klarstellung im Text

Seite 47
Hinweis auf neue Messgrößen nach StrlSchV

Seiten 62, 67, 80
Anpassung an die Bestimmungen für „geeignete Ärzte“

Seite 83
Einführung des Begriffs „Geeignete Ärzte“

Seite 65
Anpassung an die geltende Störfall-Verordnung

Seite 89
Anpassung der Dekon-Matrix an den Wegfall der besonderen Erwähnung der Einsatzhygiene

Seiten 96, 97, 101
Anpassung an Kennzeichnungsvorschriften

Seiten 98 - 104
Anpassung an Kennzeichnungsvorschriften; Einleitende Erklärung, dass hier aufgeführte Kennzeichnungsbeispiele nicht umfassend sein können.

Die FwDV 500 ist mit diesen Änderungen im Rahmen der Zielsetzung einer Feuerwehr-Dienstvorschrift auf den aktuellen Stand von Vorschriften, Kennzeichnung und technischen Entwicklungen gebracht worden. Die grundsätzlich bewährten Festlegungen zur Einsatztaktik wurden nicht geändert.

[Hier] in unserem Downloadbereich finden Sie die Feuerwehrdienstvorschriften.