LFV lädt zur 61. Verbandsversammlung

logo lfv 100Hessen/Laubach. Der Landesfeuerwehrverband Hessen lädt zur 61. Verbandsversammlung am Samstag, 25. April 2015, in Laubach (Kreis Gießen). Es ist erwünscht, dass neben den Delegierten auch andere inte-ressierte Feuerwehrangehörige an der Verbandsversammlung teilnehmen ...




Tagungsort:


Herrenscheune Schloss Laubach Schloss 35321 Laubach
(Anfahrt über die Friedrichstraße, Höhe Cafe Göbel direkt auf dem Fußgängerweg)

Vorläufige Tagesordnung:

10:30 Uhr Fachvortrag "DLR - die deutsche NASA? Innovationen und Technik"

Prof. Dr. Ing. Johann-Dietrich Wörner, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), ab 01.07.2015 General Director der European Space Agency (ESA)

Fahrzeugübergabe

durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport.

12:00 Uhr Mittagessen

Der Landesfeuerwehrverband lädt zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

13:00 Uhr Verbandsversammlung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totengedenken
3. Begrüßung - Bürgermeister Peter Klug
4. Grußworte
   - Deutscher Feuerwehrverband
   - Sparkassenversicherung Dr. Klaus Zehner
   - Kommunale Spitzenverbände Landrat Erich Pipa
   - Unfallkasse Hessen Geschäftsführer Bernd Fuhrländer
5. Jahresbericht des Präsidenten Ralf Ackermann
6. Ansprache des Innenministers Peter Beuth
7. Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5
8. Ehrungen
9. Jahresrechnung 2014
10. Kassenprüfbericht und Entlastung des Geschäftsführers und des Präsidiums
11. Satzungsänderung
12. Genehmigung des Haushaltsplanes 2015
13. Wahl der Kassenprüfer für das Haushaltsjahr 2015
14. Sonstiges

Die Versammlung wird um ca. 16.00 Uhr beendet sein.

> Die Verbandsversammlung ist öffentlich <

Für die Verbandsversammlung am Samstag, dem 25.04.2015 stehen Parkplätze auf dem Schlossgelände, dem Hof des Rathauses sowie in unmittelbarer Umgebung in der Innenstadt zur Verfügung.

Nach § 7 Abs. 4 der Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Hessen müssen Anträge auf Änderung und Ergänzung der Tagesordnung spätestens drei Wochen vor dem Tag der Verbandsversammlung dem Präsidenten schriftlich mitgeteilt werden.