Gesetzentwurf: Gaffen an Unfallorten soll strafbar werden

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei. Berlin. Fotografieren statt helfen: Immer wieder behindern Schaulustige nach Unfällen die Rettungsarbeiten. Einige Länder fordern, das Gaffen unter Strafe zu stellen. Zum Schutz der Opfer - auch über den Tod hinaus ...

Polizisten sollen in Zukunft Handys von Schaulustigen einsammeln dürfen. Foto: Arne Dedert/Archiv- und Symbolbild Polizisten sollen in Zukunft Handys von Schaulustigen einsammeln dürfen - Foto: Arne Dedert/Archiv- und Symbolbild
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Polizisten sollen in Zukunft Handys von Schaulustigen einsammeln dürfen. Foto: Arne Dedert/Archiv- und Symbolbild Polizisten sollen in Zukunft Handys von Schaulustigen einsammeln dürfen - Foto: Arne Dedert/Archiv- und Symbolbild

Gaffer bei Unfällen sollen einem Gesetzentwurf zufolge künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst nach Unglücken behindert, dem sollen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen.

Niedersachsen und Berlin brachten eine entsprechende Initiative heute in den Bundesrat ein. Der Gesetzentwurf wird nun weiter beraten.

Zunehmend sei festzustellen, dass Schaulustige und „Katastrophen-Touristen” bei schweren Unfällen die verunglückten Personen mit Mobiltelefonen fotografierten, statt zu helfen, argumentierten die Initiatoren. Bild- und Videoaufnahmen würden in sozialen Netzwerken im Internet verbreitet oder an Fernsehsender sowie Zeitungen weitergegeben.

„Wir tun dies im Interesse der Opfer”, begründete der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) den Vorstoß im Bundesrat. Die Neuregelung sei unbedingt nötig. Der bisherige strafrechtliche Schutz gegen solches Verhalten sei lückenhaft, da dieser nur lebende Personen schütze. Diese Lücke solle geschlossen werden. Künftig solle auch das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Bildern verstorbener Personen unter Strafe stehen.

Das geltende Recht sanktioniere Behinderungen von Rettungsarbeiten nur dann, wenn diese durch Gewalt oder angedrohte Gewalt erfolgten. Eine Behinderung, bei der keine Gewalt und kein tätlicher Angriff vorlägen, sei dagegen bisher nicht explizit unter Strafe gestellt.

Der Gesetzesantrag der Länder wurde im Bundesrat zunächst vorgestellt und anschließend an den Rechts-, Innen- und Verkehrsausschuss der Länderkammer zur weiteren Beratung weitergereicht. Zieht später auch der Bundestag mit, kann die Initiative der Länder umgesetzt werden und als Gesetz in Kraft treten. Der Zeitpunkt ist allerdings offen.

„Die Bundesratsinitiative zum „Gaffer-Gesetz” ist ein Schritt in die richtige Richtung, löst aber das Problem nicht”, sagte Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Dazu sei auch eine stärkere Sensibilisierung der Menschen für das Leid von Unfallopfern nötig.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) betonte, dass Beamte immer wieder gegen Neugierige vorgehen müssten. Wichtigste Aufgabe der Polizisten sei jedoch, Unfallbereiche oder Tatorte abzusperren, Menschen aus Gefahrenzonen zu holen und den Rettungskräften den Rücken freizuhalten, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow.

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.