Beuth pocht auf härtere Strafen für Polizistenangriffe

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei. Wiesbaden. „Wir brauchen jetzt eine deutliche Positionierung des Gesetzgebers, dass die Angriffe auf besondere Personengruppen, die unseren Staat repräsentieren, auch besonders geahndet werden”, sagte Beuth der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden ...

Der hessische Innenminister Peter Beuth begrüßt einen Polizeibeamten. Foto: Arne Dedert/ Archiv Der hessische Innenminister Peter Beuth begrüßt einen Polizeibeamten - Foto: Arne Dedert/ Archiv
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Der hessische Innenminister Peter Beuth begrüßt einen Polizeibeamten. Foto: Arne Dedert/ Archiv Der hessische Innenminister Peter Beuth begrüßt einen Polizeibeamten - Foto: Arne Dedert/ Archiv

Initiative "Schutzparagraph 112"

Kommende Woche will Hessen nochmals und gemeinsam mit dem Saarland bei der Innenministerkonferenz (ab 15. Juni) für eine Strafverschärfung eintreten. Vergangenes Jahr war die schwarz-grüne Landesregierung mit ihrem Gesetzesvorhaben noch gescheitert - am Widerstand der SPD-geführten Länder.

Beuths Gesetzesinitiative „Schutzparagraph 112” sieht vor, dass ein tätlicher Angriff auf einen Polizeibeamten, Feuerwehrmann oder eine Rettungskraft mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem halben Jahr belegt werden soll. Dies sei nicht überzogen und werde potenzielle Täter abschrecken, sagte der Minister. „Es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür, einen Polizisten, einen Feuerwehrmann oder eine Sanitäterin anzugreifen.” Oft spielten Alkohol und Imponiergehabe eine Rolle. Dies könne nicht akzeptiert werden.

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.