LBD und LKD unter polizeilicher Leitung zusammengeführt

logo hmdisWiesbaden. Das Land Hessen hat zum 01.07.2016 die Landeskoordinierungsstelle Digitalfunk (LKD) und die Landesbetriebsstelle Digitalfunk (LBD) im Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) zusammengeführt ...

Digitalfunk HessenNach Ziff. 4 Abs. 4 des Erlasses des HMdIS vom 26. März 2014, StAnz. S. 352, ist das PTLV als Autorisierte Stelle/Landesbetriebsstelle Digitalfunk (LBD) für den landesweiten Betrieb und die technisch/taktische Betreuung des Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Hessen sowie die Produktberatung dieser Anwender zuständig.

Die Landeskoordinierungsstelle Digitalfunk (LKD) war bisher als Steuerungsstelle auf ministerieller Ebene in der Abteilung V als Referat V 2 eingerichtet.

Mit Wirkung vom 1. Juli 2016 wurden nun die Aufgaben der bisherigen LKD (Referat V 2 des HMdIS) dem PTLV übertragen und überwiegend in der Abteilung 4 des PTLV zusammengefasst. Die bisher im Zusammenhang mit dem Digitalfunk geteilte Dienst-und Fachaufsicht über das PTLV wird zukünftig allein durch das Landespolizeipräsidium (LPP) wahrgenommen.

Was bedeutet das für die nichtpolizeiliche Gefagrenabwehr?

Bisher war die LBD im Bereich der Polizei im PTLV und die LKD im nichtpolizeilichen Bereich unter "Brand- und Katastrophenschutz, Landeskoordinierungsstelle Digitalfunk, Verteidigungswesen, Krisenmangement" in der Abteilung V des HMdIS eingerichtet.

Nunmehr wurde alles unter der Leitung des LPP im PTLV zusammengefasst und ist daher rein polizeilich geführt. Da kann man nur hoffen, dass die nichtpolizeilichen Organisationen auch weiterhin gehört und berücksichtigt werden. Insbesondere die Alarmierung im Digitalfunk gilt es in Hessen noch auszubauen. Ein reger Erfahrungs- und Interessenaustausch, z. B. mit der Expertengruppe "Digitalfunk", wird hoffentlich bestehen bleiben.