Weiterhin kein Busführerschein für Feuerwehr nötig

News des Deutschen FeuerwehrverbandesBerlin. Es ist nur ein kleiner Absatz, doch es ist ein großer Erfolg der Lobbyarbeit des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV): Die elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung beinhaltet eine Ausnahmeregelung, nach der ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE auch weiterhin ohne einen zusätzlich erworbenen Busführerschein für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gilt ...

DFV erwirkt Ausnahme der Fahrerlaubnis-Verordnung für C1-Führerschein

Zu den zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten und gebauten Typen zählen alle Staffel- und Gruppenfahrzeuge, auch die künftigen TSF über 3,5 Tonnen. „Die ursprünglich geplante Regelung hätte vorgesehen, dass Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung ausgelegt sind, zukünftig eine Fahrerlaubnis für Busklassen benötigen – unabhängig davon, für welche Personenzahl diese Fahrzeuge ausgelegt sind“, erläutert DFV-Präsident Hartmut Ziebs.

Diese Regelung hätte alle Staffel- und Gruppenfahrzeuge, auch die künftigen TSF über 3,5 t erfasst. Für die betroffenen Maschinisten, die dann die Fahrerlaubnis der Klasse D1 hätten nachholen müssen, hätte dies einen hohen zeitlichen Aufwand verursacht; für die Kommunen vor allem eine hohe finanzielle Belastung. „Unser Ziel war es deshalb, insgesamt eine Ausnahmeregelung für die Feuerwehren zu erreichen – das ist uns gelungen“, freut sich der DFV-Präsident.

Der Deutsche Feuerwehrverband hatte im Sommer 2016 auf die möglichen Folgen der geplanten Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hingewiesen. Daraufhin war die Vorlage im Bundesrat angehalten und zur weiteren Beratung von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt worden. Unter Federführung der Bundesgeschäftsführerin Dr. Müjgan Percin folgten die Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium sowie weitere Gespräche zur Nachverfolgung und die Information und Miteinbeziehung der Ordentlichen Mitglieder.

„Es ist wichtig, dass durch etwaige Änderungen in der Führerscheinverordnung keine Verschlechterungen, insbesondere für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren und damit für das flächendeckende Gefahrenabwehrsystem, entstehen dürfen“, hatte DFV-Präsident Hartmut Ziebs in seiner Stellungnahme an das Bundesverkehrsministerium betont. Er wies besonders darauf hin, dass im Falle einer Verkürzung des Anwendungsbereichs der Führerscheinklasse C1 mit erheblichen Mehrkosten für die Erweiterung der Fahrerlaubnis zu rechnen gewesen wäre.

Eine Rechtsverkürzung hätte nicht nur Feuerwehren, sondern darüber hinaus auch andere Hilfsorganisationen betroffen. Diese wurden durch den Deutschen Feuerwehrverband daher ebenfalls frühzeitig auf diese Problematik hingewiesen.

FAQ Führerschein - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen Regelung

  • Was wäre passiert, wenn die Ausnahme für Feuerwehr-Fahrzeuge nicht gekommen wäre? --> Für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen ab 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht und mit bis zu neun Sitzplätzen (inkl. Fahrer) hätte ein Busführerschein erworben werden müssen.
  • Für welche Fahrzeuge gilt die Ausnahmeregelung? --> Für alle Feuerwehrfahrzeuge ab 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht und bis zu neun Sitzplätzen. Das heißt, auch Fahrzeuge ab 7,5 to. Auch für nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste, die Polizei, das Technische Hilfswerk etc. gilt die Ausnahmeregelung.
  • Gilt die Regelung nur für Einsatzfahrten? --> Nein; benannt ist das Fahrzeug, nicht der Fahrtzweck. Die Ausnahme gilt also auch bei Ausbildungs- und Bewegungsfahrten, Jugendarbeit etc.

Der Beschluss des Bundesrates steht HIER zum Download zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)