Gesetz und Gemeinschaft verstärken Respekt

News des Deutschen FeuerwehrverbandesBerlin. „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass diese Gesetzesverschärfung nun beschlossen wurde“, freut sich Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), über die heute durch den Bundesrat verabschiedete Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften ...

Bundesrat: Angriff auf Einsatzkräfte, Gaffen, Blockieren von Rettungsgasse

„Gesetze verändern aber noch nicht den Respekt gegenüber Einsatzkräften. Erst durch gemeinsam getragene Bündnisaktionen in der Bevölkerung wird uns dies gelingen“, bekräftigt DFV-Präsident Ziebs seine Forderung nach weiteren Maßnahmen zur Achtung vor den Helferinnen und Helfern. Der Deutsche Feuerwehrverband hatte die Verschärfung des Gesetzes engmaschig begleitet.

Das Gesetz sieht vor, dass der Schutz von Feuerwehrangehörigen verbessert wird: Der tätliche Angriff auf diese soll als selbstständiger Straftatbestand (neu: § 114 StGB-E) mit einem verschärften Strafrahmen einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ausgestaltet werden. „Weiterhin werden die Regelbeispiele des § 113 Absatz 2 StGB erweitert, um dem erhöhten Gefährdungspotential für das Opfer angemessen Rechnung zu tragen. Zum einen liegt künftig in der Regel ein besonders schwerer Fall auch dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt und (noch) keine Absicht besteht, diese bzw. dieses zu verwenden. Zum anderen soll in der Regel ein besonders schwerer Fall vorliegen, wenn die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird“, heißt es im Gesetzestext.

Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste sind Vollstreckungsbeamten damit hierbei gleichgestellt. Der neue Paragraph 115 StGB-E soll künftig auch den Schutz der Feuerwehrangehörigen regeln.

Strafen für Gaffer und Rettungsgasse-Blockierer

Außerdem stellt das Gesetz auch das Gaffen an Unfallstellen oder Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorschrift „Behinderung von hilfeleistenden Personen“. Dabei knüpft die Strafbarkeit allein an das Behindern einer hilfeleistenden Person an. Es kommt hierbei nicht darauf an,  ob  sich  dieses  Verhalten  konkret  negativ  auf  die  Person  oder  die  Sache  auswirkt, der die Hilfeleistung zu Gute kommen soll. Der Bundesrat hatte sich im Mai vergangenen Jahres für die Strafbarkeit von Gaffen ausgesprochen und einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, den der Deutsche Feuerwehrverband bereits damals begrüßt hatte.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)