Datenschutz-Grundverordnung bringt viele Pflichten für Vereine

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei. Deutschland. Das Schreckgespenst der Datenschutz-Grundverordnung geht um. Doch was steckt hinter dem Wortungetüm tatsächlich für Vereine? Was bedeutet die Regelung für Fotos, Chroniken und die Vereinsführung? ...

Datenschutz - Alle müssen mithelfen

Was vor 150 Jahren die Goldsucher in Kalifornien, die mit Schaufel und Eimer durch den Klondike-River stiefelten, das sind heute die fingerfertigen Computer-Cracks, die nach Lücken in vermeintlich geschlossenen Netzwerken Ausschau halten. Im 21. Jahrhundert kräht kein Hahn mehr nach glitzernden Metallen – Daten sind das Material, mit dem Vermögen aufgebaut werden.

Und man muss ja nur mal seinen eigenen Facebook-Account betrachten: Woher wissen die bitteschön, dass ich mich mit dem Gedanken trage, das neue Buch von Frank Schätzing zu kaufen? Oder dass ich das Konzert von Brian Wilson in Berlin besuchen will? Wenn ich ehrlich bin: Ich habe keine Ahnung, wer woher was über mich weiß.

Was ich aber weiß: Jemand kennt meine persönlichen Interessen, und jemand versucht durch klar auf mich abgestimmte Werbung eine Stange Geld zu verdienen. Für den Kauf von Büchern und Schallplatten mag das bequem sein, aber was ist, wenn ich an Krebs erkranke und mir auf meinem Dienstcomputer plötzlich entsprechende Medikamente angezeigt werden?

Richtig also, dass da jetzt von ganz oben, oder zumindest aus dem Europaparlament, eine verbindliche Regelung kommt, die in der Hauptsache klar macht: Der Umgang mit Daten ist keine Lappalie, sondern hochsensibles Terrain. Lücken im System sollen geschlossen werden, und da muss nun jeder sensibilisiert werden – und eben auch mithelfen. Anders funktioniert das nicht.

Für Firmenchefs und Vereinsführung, Feuerwehrleute und Hasenzüchter bedeutet das kurzfristig nun: VHS-Kurse besuchen und juristische Begriffe pauken, Bücher wälzen und Pflichten erkennen, die vereinseigene Internetseite in Augenschein nehmen und Listen auf Notwendigkeit prüfen, ein Vereinsmitglied zum Daten-Chef berufen und bei der Veröffentlichung von Fotos vorher mal nachfragen. Das mag aufwendig und komplex klingen. Doch irgendwann muss man mit dem Aufräumen und Sortieren, dem Verwalten und Kontrollieren ja mal beginnen.

Mit Internet-Fotos wird’s knifflig

Die Datenschutz-Grundverordnung bringt viele Pflichten für Vereine – Was gilt es zu beachten?

VON CHRISTIAN PREUSSER

Warum kommt die neue Regelung ausgerechnet jetzt?

Der Datenschutz gilt in der Europäischen Union als Grundrecht. In der EU-Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000 heißt es: „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“ Bisher war es den Staaten jedoch selbst überlassen, diese Regel umzusetzen. Vor rund zwei Jahren wurde im Europaparlament jedoch die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Und an diese muss sich ab Freitag, 25. Mai 2018, jedes EU-Land halten.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen. Darunter zählen etwa Name, Wohnort, Steuernummer und auch Religionszugehörigkeit.

Wie soll die Datenschutz-Grundverordnung durchgesetzt werden?

Jede Person, die mit personenbezogenen Daten hantiert, muss ein Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten führen. Konkret bedeutet das für Vereine: Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) muss erstellt werden. Das soll der Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten und der rechtlichen Absicherung des Vereins dienen. Darüberhinaus muss für einen technischen und organisatorischen Schutz der Daten gesorgt werden. Computer müssen etwa vor unbefugten Zugriffen geschützt werden – regelmäßige Datensicherung und Sicherheitsupdates sind notwendig.

Was müssen Vereinschefs nun in die Wege leiten?

Ein Verein, bei dem mindestens zehn Personen mit personenbezogenen Daten hantieren, muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, der auch auf der Internetseite des Vereins bekanntgegeben wird. Rechtlich gesehen bleibt die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes jedoch beim Vorstand. Der Verein sollte zudem seine datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen überarbeiten. Grundsätzlich sollten nur Daten erhoben werden, die tatsächlich gebraucht werden.

Was muss bei Fotos fürs Internet berücksichtigt werden?

Beispiel Sport-Veranstaltung: Bei einem Handballspiel wird ein Zweikampf fotografiert. Dieses Foto darf ohne Einwilligung der Spieler veröffentlicht werden, weil es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, die sich an Zuschauer wendet. Auch Fotos von Fastnachtsumzügen dürfen im Internet verbreitet werden. Der Bezug zur Veranstaltung muss jedoch stets klar zu erkennen sein. Bei Mannschafts- oder Gruppenfotos, die neben einer Printveröffentlichung auch ins Internet gestellt werden sollen, empfiehlt es sich, eine Zustimmung für Veröffentlichungen einzuholen. Als Tipp gilt immer: Fragen Sie sich zunächst erst einmal selbst, ob Sie das Foto auch dann im Internet veröffentlichen würden, wenn Sie selbst auf dem Foto zu sehen wären. Falls Sie sich unsicher sind: Fragen Sie den Betroffenen und lassen Sie sich eine Genehmigung schriftlich bestätigen.

Was bedeutet die neue Regelung für Vereinschroniken?

Bei historischen Fotos kommt es vor, dass abgebildete Personen länger als zehn Jahre tot sind. Aus juristischer Sicht dürfen diese Fotos problemlos veröffentlicht werden. Bei abgebildeten Personen, deren Tod noch keine zehn Jahre zurückliegt, muss eine Einwilligung der Angehörigen eingeholt werden.

Welche Strafen blühen bei Missachtung?

Von Ende Mai an drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nach dem, was höher ist. Bei Facebook übersteigt das schnell die Milliarden-Marke. Beim Strafmaß sollen Faktoren wie Schwere und Dauer des Verstoßes, die Zahl der Betroffenen und die Vorsätzlichkeit berücksichtigt werden.

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.