Sozialministerium verweigert verbesserten Versicherungsschutz

Wiesbaden. Das Sozialministerium verweigert einen verbesserten Versicherungsschutz bei tödlichen Unfällen und für dauerhaft Schwerstverletzte. Konkret geht es um eine einmalige Unfallentschädigung sowie eine Indexierung der Leistungen für dauerhaft Schwerstverletzte für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren ...

Resolution des LFV Hessen gegen die Verweigerung des Sozialministeriums für einen verbesserten Versicherungsschutz bei tödlichen Unfallereignissen und für dauerhaft Schwerstverletzter

Die Landesregierung hat die Gesamtproblematik der bestehenden Defizite bei der Versorgung durch eine Presseerklärung nicht gelöst. Die Forderungen bestehen nach wie vor, dass unverheiratete Angehörige im Todesfall eine an der Unfallkasse Hessen orientierte finanzielle Entschädigung erhalten.

Bezüglich der Frage der Indexierung für Verstorbene oder dauerhaft Schwerstverletzte wurden keinerlei Aussagen getroffen.

Ohne Indexierung der Leistung dauerhaft Schwerstverletzter folgt im Laufe der Jahre ein enormer Kaufkraftverlust, da die Leistungen nicht an die Inflation angepasst werden und somit im Wert massiv verlieren.

Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die Unfallkasse als Versicherung die Leistung erbringen will, dieses jedoch seitens des Sozialministeriums verweigert wird und im Gegenzug dazu Mittel aus dem Landeshaushalt entnommen werden.

Unverständlich ist ebenfalls, dass auf eine rechtliche Situation hingewiesen wird, die eine Änderung nicht erlaubt, in einem anderen Bundesland jedoch eine Genehmigung ausgesprochen wurde.

Es wurden in der Presseerklärung der Landesregierung keinerlei Aussagen über die zur Erklärung der Ablehnung angesprochenen Punkte der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit getroffen.

Bezugnehmend auf den Erlassentwurf Landesregierung ist unklar, wie der Ablauf bei einer Einmalzahlung sein soll. Auch ist das Verfahren zur Beantragung unklar.
Darüber hinaus sind die Zahlungen niedriger als die der Unfallkasse Hessen. Es ist unklar, ob die UKH einen Bescheid erlässt und von Amts wegen ermittelt. Hier wurden zusätzliche Hürden eingebaut und Unklarheiten geschaffen.

Die Feuerwehren in Hessen stehen tagtäglich mit ihrer Gesundheit für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger ein. Sie sind 70.000 mal im Jahr für die Sicherheit unterwegs, und leider sind Angehörige unverheirateter Feuerwehrleute unversichert und dauerhaft Schwerstverletzte inflationsbedingt sukzessive schlechtergestellt, wenn die notwendige Indexierung fehlt.

Angesichts der Tatsache,

  • dass ein Ungleichgewicht besteht in der Einmalzahlung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr nach Todesfall zwischen verheirateten und unverheirateten Feuerwehrleuten
  • dass für die Leistungen dauerhaft Schwerstverletzter und die Einmalzahlung für Hinterbliebene die Indexierung fehlt
  • dass die Entwurfsfassung des Unfallentschädigungserlasses des Innenministeriums betreffend die einmalige Unfallentschädigung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren nicht die Leistungen der Satzung der Unfallkasse Hessen erreicht

fordert der Landesfeuerwehrverband Hessen

  • eine Entschädigung von nicht verheirateten Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr von bei Einsätzen zu Tode gekommenen Feuerwehrleuten in angemessener Höhe mit Rechtsanspruch
  • eine Regelung geltend für alle Formen von Lebenspartnerschaften mit Rechtsanspruch
  • eine Anpassung in Form der Indexierung von Zahlungen für Schwerstverletzte
    und für Hinterbliebene mit Rechtsanspruch
  • dass die hessische Politik, sofern sie die Mehrleistungssatzung der Unfallkasse nicht genehmigt, alle dort beschriebenen Leistungen direkt übernimmt und dies verwaltungstechnisch sofort umsetzt
  • eine Erklärung, warum Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit als Erklärung zur Ablehnung herangezogen wurden

logo lfvQuelle: Landesfeuerwehrverband Hessen (LFV)