Blaulicht im Rückspiegel - keine Panik!

Hessen. Wenn im Rückspiegel plötzlich ein Blaulicht auftaucht und das Signal eines Martinshorns zu hören ist, reagieren viele Verkehrsteilnehmer sehr verunsichert, manche fast panisch ...

Sie wissen oft nicht, wie sie sich verhalten sollen. Die Folge: Oft werden die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei blockiert. Oder beim gut gemeinten, aber hektischem Versuch, Platz zu schaffen, weitere Unfälle riskiert. Unter solchem Fehlverhalten leiden sowohl die Retter als auch die Verletzten, die auf schnelle Hilfe warten müssen.

blaulicht im rueckspiegel foto ff muenchenBildquelle: FF München

Dabei ist es relativ einfach: Erstmal Ruhe bewahren und orientieren! Woher kommen die Signale? In welche Richtung bewegen sich die Fahrzeuge und wie viele sind es? Achtung beim Platz schaffen: Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man ausweichen will. Und natürlich dabei auch auf andere Verkehrsteilnehmer achten.

Der Landesfeuerwehrverband Hessen gibt folgende Tipps zum sicheren und richtigen Verhalten:

  • Bei einspurigen Fahrbahnen immer an den rechten Fahrbahnrand fahren.
  • Niemals abrupt abbremsen und stehen bleiben. Dadurch wird das eigene Fahrzeug zum Verkehrshindernis.
  • Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, das Tempo verringern und ggf. anhalten.
  • Gelangt ein Einsatzfahrzeug auf gleiche Höhe, Geschwindigkeit verringern und ein Einscheren ermöglichen.
  • Rettungsgasse bilden: Alle Fahrzeuge auf der linken Fahrspur fahren nach links, alle weiteren Fahrzeuge der anderen Spuren nach rechts.
  • Ein vor einer roten Ampel haltendes Fahrzeug darf im Zuge des Ausweichens nach rechts auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt! Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.
  • Für Fußgänger und Radfahrer gilt ebenfalls: Vorfahrt für die Retter! Sie müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.

logo feuerwehrmusikQuelle: Landesfeuerwehrverband Hessen