Neue Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren"

Hessen. Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen hat in ihrer Sitzung am 29. Mai 2019 die neue Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49 - Ausgabe Juni 2018) beschlossen ...

DGUV Vorschrift 49Die neue Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49) tritt am 1.10.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die vorhergehende Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (GUV-V C53) vom Mai 1989 in der Fassung von Januar 1997 außer Kraft.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat die Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49) mit Schreiben vom 10. September 2019 (Aktenzeichen III4.7-53a0600-0001/2008/005) genehmigt. Die beschlossene und genehmigte Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49) wird somit gemäß § 34 Abs. 2 SGB IV öffentlich bekannt gemacht.

[Hier] in unserem Downloadportal kann die UVV (DGUV Vorschrift 49, Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren) heruntergeladen werden (unter Infos BG / UVV / Unfallkasse Hessen (UKH) / GUV).

[Hier] in unserem Downloadportal kann ein zusätzlicher Erläuterungstext des Hessischen Landesfeuerwehrverbandes zu § 3 (Verantwortung) der Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49) heruntergeladen werden (unter Infos BG / UVV / Unfallkasse Hessen (UKH) / GUV).

[Hier] in unserem Downloadportal kann eine Gegenüberstellung DGUV Vorschrift 49 <> GUV-V C 53 des Hessischen Landesfeuerwehrverbandes heruntergeladen werden (unter Infos BG / UVV / Unfallkasse Hessen (UKH) / GUV).