Neue Feuerwehrdienstvorschrift 0104

Deutschland/Hessen. Elektrofahrzeuge und alternative Antriebe sind in aller Munde. Daher hat sich die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt ...

FwDV 0104Die neue Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) 0104 mit dem Titel „Austausch und Wechsel von Feuerwehrfahrzeugen“ greift nun auch diesen Themenbereich auf. Die neue FwDV wurde bereits auf Bundesebene verabschiedet und den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage ihrer entsprechenden Feuerwehrgesetze empfohlen.

Hessen hat aktuell auf Weisung des Hessischen Innenministers Peter Beuth die FwDV 0104 als erstes Bundesland in Kraft gesetzt. „Aufgrund der aktuellen Klimaschutz-Maßnahmen und der „Fridays for Future-Bewegung“ ist es mehr als verpflichtend, die neue FwDV zeitnah umzusetzen und die Feuerwehrfahrzeuge nicht nur klimatechnisch auf den neuesten Stand zu bringen“, so Beuth.

Nach Angaben des Hessischen Innenministeriums wird der Fahrzeugtausch in den nächsten 10 Jahren mit 500 Mio. Euro bezuschusst. Für die Beschaffung sind allerdings nach wie vor die Kommunen zuständig.

Die wichtigsten neuen Regelungen in aller Kürze:

  • Neufahrzeuge mit Zulassung nach dem 31.03.2020 dürfen nur noch mit Elektroantrieb in Dienst gestellt werden.
  • Altfahrzeuge die älter als 20 Jahre sind, müssen bis zum 01.04.2022 durch neue Fahrzeuge ersetzt werden.
  • Bestandsfahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, müssen bis zum 01.04.2026 durch neue Fahrzeuge ersetzt werden.
  • Alle anderen Fahrzeuge sind bis spätestens 01.04.2030 durch neue Fahrzeuge zu ersetzen oder auf Elektroantrieb umzurüsten.
  • Die eingebauten Energiespeicher müssen mindestens für eine Reichweite von 200 km ausgelegt sein. Ist die Reichweite geringer, muss ein leistungsstarker Stromerzeuger mitgeführt werden.

Der Austausch der älteren, umweltschädlichen Fahrzeuge, die meist noch mit alten Dieselmotoren betrieben werden, bringt neben dem Plus für die Umwelt auch mit sich, dass die neuen Fahrzeuge mit den modernsten Gerätschaften Einzug halten. So werden die Feuerwehren in Hessen bundesweit in den nächsten 10 Jahren auf dem neuesten Stand der Technik sein“, so Beuth.

Damit die Energiespeicher der Fahrzeuge umweltfreundlich mit Öko-Strom aufgeladen werden, empfiehlt das Land die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Feuerwehrhäuser. Auch diese werden gesondert gefördert.

In der Vorschrift werden u. a. auch die Vorteile dieser Antriebstechnik, wie Einsparungen von Kraftstoff, Lärmreduzierung an der Einsatzstelle und bessere Wahrnehmbarkeit des Martinshorns aufgrund der wegfallenden Motorengeräusche erwähnt. Eine weitere Verbesserung ergibt sich insbesondere bei nächtlichen Einsätzen aus der Reduzierung der Lärmbelästigung.

Der Nassauische Feuerwehrverband e. V. (NFV) möchte die Feuerwehren und Kommunen bei der Beschaffung unterstützen. Über die Kreis- und Bezirksverbände ist daher eine Vormerkung zum Landeszuschuss möglich. „Wer schnell ist, bekommt noch etwas vom Landeszuschuss ab“, so der Verbandsvorsitzende Norbert Fischer. Deshalb fordert der NFV seine Mitgliedswehren auf, sich schnell per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden und verspricht die formlosen Vormerkungen unverzüglich ans Ministerium weiterzuleiten.

Quelle: Nassauischer Feuerwehrverband e. V. (NFV)