Änderungserlass zur Einführung von Feuerwehrdienstvorschriften

Hessen/Wiesbaden. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat einen Änderungserlass zur Einführung von Feuerwehrdienstvorschriften für den Brand- und Katastrophenschutz in Hessen herausgegeben ...

Grund ist die Veröffentlichung der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 10 mit Sachstand November 2019.

Ab 1. August 2020 gelten für den Brand- und Katastrophenschutz in Hessen folgende Feuerwehr-Dienstvorschriften:

FwDV 1 Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Stand: September 2006
FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Stand: Januar 2012
FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Stand: Februar 2008
FwDV 7 Atemschutz Stand: September 2002 mit Änderungen März 2005
FwDV 8 Tauchen Stand: März 2014
FwDV 10 Die tragbaren Leitern Stand: November 2019
FwDV 100 Führung und Leitung Im Einsatz -Führungssystem- Stand: September 1999
FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz Stand: Januar 2012

 

[Hier] kann man die derzeit in Hessen eingeführten Dienstvorschriften für den Brand- und Katastrophenschutz herunterladen.

Der Erlass vom 22. Februar 2017 - V 15 65h-02/03 - (StAnz. 11/2017 S. 330) wird auf Grund des Umlaufbeschlussverfahrens vom 08. Juli 2020 des Ausschusses „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (AFKzV) geändert.

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 „Die tragbaren Leitern" mit Stand 1996 wird außer Kraft gesetzt und die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 „Die tragbaren Leitern" mit Stand: November 2020 eingeführt.

Diese Änderung tritt zum 01. August 2020 in Kraft.

Der Erlass wird im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.

logo hessenQuelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport