Wiederaufnahme Übungsveranstaltungen der Kinder-/Jugendfeuerwehren

Hessen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat einen Erlass zur Wiederaufnahme der Übungsveranstaltungen der hessischen Kinder- und Jugendfeuerwehren in der Corona-Pandemie herausgegeben ...

Mit Erlass vom 07. Mai 2021 wurde die Wiederaufnahme der Ausbildung und Übungsveranstaltungen auf Kreisebene im Rahmen der Corona-Pandemie geregelt. Von der Regelung nicht betroffen ist die Ausbildung der Einsatzabteilungen von Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten auf Standortebene, die unter Beachtung der Hygieneregeln und Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in kommunaler Zuständigkeit liegt. Dies gilt ebenso für die Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen der hessischen Kinder- und Jugendfeuerwehren.

Aus den aktuellen hessischen Corona-Regeln lässt sich ableiten, dass Übungsveranstaltungen der Kinder- und Jugendfeuerwehren analog der Regelungen zum Freizeitsport für Jugendliche betrachtet werden können. Ab dem 17. Mai wurden mit der geänderten Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes zwei neue Stufen unterhalb der Bundes-Notbremse eingeführt. Innerhalb dieser Stufen sind auch die Möglichkeiten zur Ausübung von Freizeitsport für Jugendliche geregelt, woraus sich für die Kinder- und Jugendfeuerwehren folgende Verfahrensweise ergibt:

Stufe 1

Stufe 1 greift frühestens ab 17. Mai 2021 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die zum genannten Zeitpunkt oder später eine Inzidenz unter 100 aufweisen. Gruppensport für Kinder und Jugendliche ist in dieser Stufe in Gruppen bis zu 20 Personen (Betreuungspersonen sowie geimpfte oder genesene Personen eingeschlossen) möglich.

Stufe 2

Stufe 2 greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz nach Erreichen von Stufe 1 weitere 14 Tage unter 100 ist oder sobald die Inzidenz fünf Tage unter 50 liegt ab dem nächsten Tag. Gruppensport für Kinder und Jugendliche ist in dieser Stufe in Gruppen bis zu 50 Personen (Betreuungspersonen sowie geimpfte oder genesene Personen eingeschlossen) möglich.

Die Festlegungen innerhalb der Stufen 1 und 2 richten sich nach der jeweils gültigen Fassung der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV). Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass die Übungsdienste, ebenso wie Sportveranstaltungen für Jugendliche, idealerweise im Freien stattfinden. Um eine Einheitlichkeit bei den Verfahrensweisen von Einsatzabteilungen und Jugendgruppen auf Standortebene zu erreichen, sollte die Wiederaufnahme des Übungsbetriebes der Jugendfeuerwehren parallel zum Start der Regeldienste der Einsatzabteilungen erfolgen. Zudem ist es ratsam, eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb der Kreisjugendfeuerwehr zu treffen, um örtliche Unterschiede innerhalb eines Kreises zu vermeiden. Die im letzten Jahr von der Hessischen Jugendfeuerwehr ausgesprochenen Empfehlungen zur Wiederaufnahme sind dabei nach wie vor aktuell.

Ergänzung Webteam:

[Hier] findet man aktuelle Fallzahlen und Infos für Einsatzkräfte zu SARS-CoV-2.

logo hessenQuelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport