Einkünfte aus dem Ehrenamt versteuern

Berlin. Ob Fußballtrainer, Feuerwehrfrau oder Naturschützer: In vielen Bereichen unserer Gesellschaft sind ehrenamtlich engagierte Menschen unterwegs ...

Manche von ihnen erhalten für diesen Einsatz eine Aufwandsentschädigung. Dafür fallen Steuern an. „Allerdings muss man nicht jeden Euro versteuern“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Denn für gemeinnützige Helfer gelten gewisse Freibeträge. So müssen Übungsleiter dank der Übungsleiterpauschale ihre Aufwandsentschädigung in den Jahren 2021 und 2022 erst ab 3000 Euro versteuern. Für sonstige Ehrenamtliche bleiben mit der Ehrenamtspauschale immerhin 840 Euro unversteuert.

Von der Übungsleiterpauschale profitieren alle, die sich nebenberuflich als Erzieher, Dozenten, Trainer oder Ausbilder bei einer Universität oder Schule, in einem Verein oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts engagieren. Wer sich nicht im pädagogischen Bereich engagiert, sondern in einem Sportverein als Platzwart, Kassierer oder Vorständin tätig ist, kann die Ehrenamtspauschale beanspruchen. dpa

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.