„DFV direkt“: Die Feuerwehr-Rente

Berlin. Wie wäre es mit einem vorgezogenen Renteneintritt aufgrund einer ehrenamtlichen Feuerwehrtätigkeit? Oder einem höheren Rentenniveau durch langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr? ...

DFVBild: DFV

Geht – … wenn jemand die Beiträge hierfür nach dem Modell für eine Feuerwehr-Rente gemäß Vorschlag des Fachausschusses Sozialwesen der deutschen Feuerwehren übernimmt! Dessen Leiter Thomas Wittschurky, zurzeit hauptberuflich noch Direktor der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen, stellte den im Ausschuss erarbeiteten Vorschlag in der jüngsten Ausgabe des Online-Fortbildungsformats „DFV direkt“ vor.

Was nach einer verlockenden Idee klingt, lässt sich anhand der derzeitigen Rechtslage im Sozialwesen unmittelbar umsetzen. Es bedarf dabei keines neuen Modells, wie es in vielen Feuerwehren diskutiert und erarbeitet wird, sondern wäre sofort nutzbar. Die Voraussetzungen hierfür bietet § 187 a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), also das gesetzliche Rentenversicherungssystem selbst. Definiertes Ziel sollte dabei sein, ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitgliedern, welche einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, in die Lage zu versetzen, ohne nennenswerte Einbußen früher als regulär mit 67 Lebensjahren den Renteneintritt herbeizuführen. Ein alternatives Ziel hierzu könnte sein, zum Zeitpunkt des gesetzlichen Renteneintritts („67“) anstelle dessen die Rentenhöhe positiv zu beeinflussen und monatlich mehr zur Verfügung zu haben. „Sie nutzen das individuelle Rentenkonto, auf das Sie neben den regulären Beiträgen einzahlen und somit in etwa das Modell einer Feuerwehr-Betriebsrente bedienen“, erläuterte der Referent.

Entscheidend hierfür ist allerdings in allen Fällen, eine Stelle zu finden, die Beiträge zugunsten der Feuerwehrangehörigen einzahlt. Idealerweise wäre dies natürlich die jeweilige Kommune als Träger des Brandschutzes, denkbar für diese Begünstigungen wären aber auch jegliche anderen Träger. Abgestellt wird bei der Berechnung der zusätzlichen Rentenleistung auf eine bestimmte Laufzeit der Beitragszahlung. Später schließt dies finanziell die Lücke zwischen der rechnerischen Einbuße eines vorgezogenen Renteneintritts (65. Lebensjahr) ohne Vergünstigungen und der daraus resultierenden gesetzlich zustehenden Rente. Bei der zweiten Option käme die Inanspruchnahme eines entsprechenden Rentenaufschlags in Betracht für den Fall, den Ruhestand im regulären Alter (67 Jahre) erreichen zu wollen. Das Rechenmodell sieht in beiden Varianten hierfür eine zusätzliche Beitragszahlung ab dem 50. Lebensjahr an die gesetzliche Rentenversicherung der dort versicherten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen vor. Im Ergebnis ist der Mehrwert für das ehrenamtliche Feuerwehrmitglied somit entweder der vorgezogene Ruhestand oder der finanzielle Anreiz einer höheren monatlichen Rentenausschüttung, beides jedenfalls über den „normal“ im Erwerbsleben erwirtschafteten Anwartschaften. Alle Berechnungen sind individuell und können mit verschiedenen Optionen angepasst werden. Hier gilt wie immer: In der Höhe gibt es keine Begrenzung.

Das Modell der vorgestellten Feuerwehr-Rente bietet den Kommunen die Möglichkeit, Ehrenamt zu fördern. Gleichzeitig ist eine gewisse Bindungswirkung des Feuerwehrmitglieds auch über das 50. Lebensjahr hinaus eine gegenseitige Verpflichtung. Wittschurky führte dazu aus: „Unser Vorschlag beschäftigt sich mit einem Szenario, bei dem nur die Hälfte des notwendigen Beitrags vom Geber eingezahlt wird, die anderen 50 Prozent sollten im Rahmen einer Mitverantwortung durch die Feuerwehrangehörigen selbst übernommen werden.“

Im Ergebnis wurden die Überlegungen von namhaften Instituten des Rentensektors geprüft und für gut befunden, zumal die Überlegungen auch kompatibel sind mit Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Bei derartigen Referenzen und den dargestellten Argumenten soll den Kommunen bewusst ein niedrigschwelliger Zugang ins Ehrenamtsbonussystem geboten werden. Der Fachausschuss Sozialwesen bewirbt die Ausführungen als Ziel und Idee eines möglichen Modells neben vielen anderen denkbaren. Er betont, dabei keine völlige Neuerfindung vorzulegen, sondern basierend auf bestehendem Recht ein einfaches Modell zum Anreiz zu machen.

Entweder ohne nennenswerte Einbußen in Rente gehen oder mit dem gesetzlichen Renteneintritt eine höhere Rente in Anspruch nehmen zu können, ist somit eine attraktive Möglichkeit für rentenversicherungspflichtige Erwerbstätige in den Freiwilligen Feuerwehren. Der Abschlag zu den Rentenkonditionen bei gleichen Rahmenbedingungen unter „normalen“ Umständen der Arbeitnehmer würde damit überwunden.

Allerdings gab Wittschurky zu, Beamte und Selbständige hiermit nicht unmittelbar berücksichtigen zu können, mithin aber 80 Prozent der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zu erreichen, bei denen zugleich eher ein sozialpolitischer Druck vorläge. Natürlich sind ähnliche Modelle und andere freiwillige Leistungen für die anderen Beschäftigungsgruppen nie ausgeschlossen.

Wer über die in der Spitze 124 Teilnehmer in der Onlineveranstaltung hinaus Informationen haben möchte, findet diese unter https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/fb/fa-sozialwesen/. Dort wird auch über die Arbeit des Ausschusses berichtet.

Matthias Oestreicher/DFV-Presseteam

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)