EGRED 2: Mehr Sicherheit beim Einsatz von Drohnen

Berlin.  Die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ sind die Grundlage für einen sicheren und effektiven Drohnenbetrieb durch nicht polizeiliche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder in deren Auftrag ...

Bild: DFV

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ (EGRED) aktualisiert und fortgeschrieben

Durch die organisationsübergreifende Anwendung der EGRED soll gewährleistet werden, dass Einsatz, Aus- und Fortbildung sowie Übungen bundesweit nach gleichen Mindeststandards erfolgen, um der Sicherheit am Boden und in der Luft Rechnung zu tragen. Die aktualisierten EGRED sind ab sofort auf der Website des BBK unter http://www.bbk.bund.de/drohnen verfügbar.

BBK-Präsident Ralph Tiesler: „Bereits die erste Auflage der EGRED hat gezeigt, wie wertvoll die Initiative des BBK für den sicheren und effektiven Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz ist. Die aktualisierte Auflage der EGRED gewährleistet daher weiterhin das effektive und standardisierte Zusammenwirken der unterschiedlichen Akteure gerade bei großen und komplexen Schadenslagen.“

Die vollständig überarbeitete Neuauflage berücksichtigt die tiefgreifenden Änderungen im nationalen und europäischen Recht. Sie erläutert zudem die daraus resultierenden Anforderungen an die Einsatzkräfte und berücksichtigt die seither gewonnenen Erkenntnisse aus der Einsatzpraxis. Die EGRED 2 enthalten eine Reihe von Neuerungen, die sich aus den zunehmend komplexen rechtlichen, technischen und einsatzspezifischen Rahmenbedingungen ergeben. Dazu gehören unter anderem:

  • Berücksichtigung des weiter entwickelten EU-Drohnenrechts: Auch wenn die BOS formal nicht an das EU-Drohnenrecht gebunden sind, sind die damit verfolgten Sicherheitsziele angemessen zu berücksichtigen. Den BOS wird deshalb empfohlen, die Regelungen des EU-Rechts zu kennen, anzuwenden und nur im Interesse des Einsatzerfolges ausnahmsweise (unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit) hiervon abzuweichen.
  • Zugrundelegung neuer Verfahren für die Risikobewertung: Zu den neuen Rahmenbedingungen des EU-Rechts gehören insbesondere die „Kategorisierung“ des Drohnenbetriebs sowie die Risikobewertung mit Hilfe der SORA-Methode. Die EGRED übertragen das auf die Besonderheiten der BOS-Einsätze.
  • Besondere Anforderungen an die Ausbildung: Aufgrund des erhöhten Risikos bei BOS-Drohneneinsätzen wird den BOS empfohlen, eine spezifische Ausbildung ihrer „Drohnensteuerer“ sicherzustellen beziehungsweise zu organisieren. Hierzu ist ein entsprechendes Ausbildungskonzept in der EGRED 2 enthalten.
  • Absprachen beim gleichzeitigen Einsatz vom Rettungs- und Polizeihubschraubern: Zur Koordinierung am Einsatzort sind vorbereitende Absprachen mit den Leitstellen oder anderen beteiligten Dienststellen zu treffen.

Die EGRED 2 stellen einen wichtigen Meilenstein für den sicheren und effektiven Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz dar. Sie tragen vor allem dazu bei, die Sicherheit der Einsatzkräfte und der Bevölkerung zu erhöhen.

Die vollständige Überarbeitung der Empfehlungen gelang dank der Expertise und des freiwilligen Engagements aller beteiligten Akteure. Neben dem BBK als fachlich koordinierende Stelle waren der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland, das Technische Hilfswerk, die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Deutsche Feuerwehrverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser sowie die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes beteiligt.

Darüber hinaus waren das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), die Deutsche Flugsicherung (DFS), diverse weitere Luftfahrtbehörden des Bundes und der Länder, verschiedene Polizeien der Länder, die Bundespolizei sowie Luftrettungsorganisationen wie ADAC und DRF im Rahmen umfangreicher Abstimmungs- und Stellungnahmeverfahren beteiligt.

Diese Zusammenarbeit hat einen fachübergreifenden Dialog gefördert, der für das Verständnis und die effektive Implementierung der EGRED unerlässlich ist.

Quelle: (Pressemitteilung des BBK; hervorgehobenes Zitat des DFV)

Karl-Heinz Knorr, der für den Deutschen Feuerwehrverband (DFV) an der Aktualisierung mitwirkte, erklärt:

„Die ersten Empfehlungen für den Drohneneinsatz im Bevölkerungsschutz mussten, obwohl sie erst aus dem Jahr 2019 stammten, wegen wichtiger Änderungen im europäischen Luftfahrtrecht bereits nach kurzer Zeit überarbeitet werden. Und auch diesmal fanden sich unter dem Dach des BBK wieder engagierte Personen aus allen beteiligten Organisationen und Institutionen zusammen, um diese Arbeit zu übernehmen, und wieder ist eine Handreichung entstanden, die einheitliche Mindeststandards bei Einsatzplanung, Betrieb und Nachbereitung, Aus- und Fortbildung sowie Übung definiert, so dass der Betrieb von Drohnen im Bevölkerungsschutz unter größtmöglicher Flugsicherheit erfolgen kann. Es war mir eine Freude, nochmal für den Deutschen Feuerwehrverband mitarbeiten und so die Interessen der deutschen Feuerwehren in diesem Kreis einbringen zu können.“

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)