Information zur Mautbefreiung von Feuerwehrfahrzeugen

Berlin. Ab 1. Juli 2024 gelten neue Regelungen bei der „LKW-Maut“: Auch Fahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGM) sind dann auf Bundesstraßen und -autobahnen mautpflichtig ...

DFV Bild: DFV

Da unter diese Gewichtsgrenze nun auch kleinere Feuerwehrfahrzeuge wie MTF oder ELW fallen und zusätzlich die LKW-Maut ohnehin stets ein Thema mit vielen Fragen ist, haben wir hier einige Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. Sie sind nach einem Austausch mit der Firma Toll Collect entstanden.

  • Zum 01.07.2024 wird die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (F1 in der Zulassungsbescheinigung) von mehr als 3,5t ausgeweitet, sofern diese Fahrzeuge für den Gütertransport geeignet und bestimmt sind bzw. dafür verwendet werden. Handwerkerfahrzeuge zwischen über 3,5t bis 7,49 t tzGM sind situativ, das heißt für bestimmte Fahrten, mautbefreit.
  • Das Bundesfernstraßenmautgesetz sieht eine Mautbefreiung für Fahrzeuge der Feuerwehr und anderer Notdienste vor. Der Begriff der Notdienste ist gesetzlich nicht definiert. Im Gesetz wird er jedoch im Zusammenhang mit der Feuerwehr erwähnt und auf die Eilbedürftigkeit der Fahrten abgestellt.
  • Um unnötige Kontrollen und Anhörungsverfahren hinsichtlich einer Mautpflicht zu vermeiden, können solche Fahrzeuge bei Toll Collect als mautbefreit registriert werden. Seit dieser Woche ist hierfür kein Antrag im PDF-Format oder Papierform mehr notwendig, sondern die Mautbefreiung kann online unter https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautbefreiung/omb.html#/kundendaten durchgeführt werden.
  • Im Falle einer äußerlich guten Erkennbarkeit (zum Beispiel Fahrzeuge mit der Aufschrift „Feuerwehr“ mit Signalhorn und Blaulicht) ist die Registrierung als mautbefreites Fahrzeug bei Toll Collect nicht notwendig, da solche Fahrzeuge bei der Kontrollfallbearbeitung erkannt und aussortiert werden.
  • Im Falle fehlender äußerlicher Erkennbarkeit empfehlen wir weiterhin die Registrierung als mautbefreites Fahrzeug. Solche Fahrzeuge müssen für den bürokratischen Vorgang der Bearbeitung des Mautbefreiungsantrags unmittelbar auf eine Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren) zugelassen sein. Vorübergehende Anmietung oder kurzzeitiges Leasing reichen für die Registrierung nicht aus.
  • Eine Mautbefreiung ergibt sich aus dem Gesetz und nicht erst aus der Bearbeitung und Bestätigung eines Mautbefreiungsantrags bei Toll Collect; das heißt, auch ohne eine solche Registrierung muss für eine mautbefreite Fahrt keine Maut entrichtet werden.

Dem kurzen Zeitraum bis zum Stichtag 01.07.2024 geschuldet gibt es diese Informationen hier nur als kompakte Aufzählung, geplant ist aber kurzfristig ein Infoflyer/-dokument von DFV und Toll Collect, worin der Sachverhalt näher erläutert wird.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)