“Aufwachen, bevor es zu spät ist!”

Rauchwarnmelder können Leben retten!

Warum Rauchwarnmelder?

logo rauchmelder mach mich an 670Wohnungsbrände haben in der Vergangenheit immer wieder Opfer gefordert. Jährlich kommen in Deutschland noch einige Hundert Personen zu Tode und eine weitere vielfache Anzahl erleiden Rauchvergiftungen oder Brandverletzungen.

Die größte Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Bewohner von Wohnhäusern ist nicht primär das Feuer, sondern der Brandrauch, der mehrfach schädigend auf den Menschen einwirkt. Er ist einerseits durch den zu geringen Sauerstoffanteil erstickend, andererseits wirken die in ihm enthaltenen Schadstoffe giftig auf den Organismus.

Das fehlende oder zu späte Erkennen eines Brandes kann somit in kürzester Zeit zum Tode führen. Rauchwarnmelder sind ein wirksamer Schutz zum Erkennen von Entstehungsbränden. Besonders nachts, wenn unsere fünf Sinne ruhen, wenn man einen Brand und den Brandrauch nicht wahrnehmen, nicht riechen und nicht sehen kann, aktiviert dieser kleine Wächter in der Wohnung unseren Gehörsinn. Er weckt uns aus dem tiefsten Schlaf und verschafft uns lebenswichtige Sekunden, um die Wohnung zu verlassen, um sich und andere retten zu können.

Zur Flucht aus Ihrer Wohnung bleiben Ihnen im Brandfall nur wenige Minuten. Deshalb sind Rauchwarnmelder für eine frühzeitige Branderkennung unverzichtbar!


Rauchwarnmelderpflicht in Hessen

Bereits seit dem 21. Juni 2005 besteht in Hessen die gesetzliche Pflicht Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die entsprechende Übergangsregelung für bereits bestehende Wohnungen endete zum 31. Dezember 2014. Daher müssen nunmehr alle Wohnungen in Hessen mit Rauchwarnmeldern versehen sein.

Gesetzliche Grundlage

Die Rauchwarnmelderpflicht für das Bundesland Hessen ist in § 13 Abs. 5 der Hessischen Bauordnung geregelt:

§ 13 (5) 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.

Quelle: Hessische Bauordnung (HBO)


Warum Rauchwarnmelder?

Hauptziel der gesetzlichen Regelung ist der Schutz von im Gebäude anwesender Personen. Zwei Drittel der Brände entstehen nachts, wenn die Bewohner schlafen. Durch die Rauch- und Brandgase verlieren Schlafende bereits nach kurzer Zeit das Bewusstsein. Kommt es zu einem Wohnungsbrand, warnen Rauchwarnmelder rechtzeitig die Menschen, die sich in der betroffenen Wohnung aufhalten.


Wer ist für Einbau und Wartung verantwortlich?

Für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern sind die Eigentümerinnen und Eigentümer zuständig. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf den Ersatz nicht mehr funktionstüchtiger oder entsprechend den Herstellerangaben auszutauschender Rauchwarnmelder durch neue Geräte.


Wo sind die Rauchwarnmelder zu installieren?

Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg dient, auch aus Aufenthaltsräumen, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden.

Wohnräume, Küchen und Bäder oder WC-Räume wurden bewusst von der Ausstattungspflicht ausgenommen, da die Ausstattung dieser Räume mit Rauchwarnmeldern nicht zwingend zur Erreichung des Schutzziels als notwendig erachtet wird und in diesen Räumen aufgrund ihrer Nutzung mit Fehlalarmen zu rechnen ist.

Werden Aufenthaltsräume über ein „Durchgangszimmer“ an den Ausgang angebunden, so ist dieser genau wie Flure mit Rauchmeldern auszustatten.

Die Pflicht besteht nur innerhalb von Wohnnutzungen wie Etagenwohnungen und Einfamilienhäusern. Das Treppenhaus (notwendiger Treppenraum) eines Mehrfamilienhauses wird hiervon nicht erfasst.


Vernetzung von Meldern

In größeren Wohneinheiten ist es zweckmäßig, die in den einzelnen Räumen montierten Rauchwarnmelder durch eine Funk- oder Drahtverbindung zusammenzuschalten. In diesem Fall werden bei der Auslösung eines einzelnen Rauchwarnmelders auch die akustischen Signale aller anderen Rauchwarnmelder automatisch aktiviert.


Worauf ist beim Kauf zu achten?

Auf europäischer Ebene regelt die Produktnorm DIN EN 14604 die Anforderungen, Prüfverfahren und Montagetechniken.
Auf nationaler (deutscher) Ebene gilt zusätzlich aufbauend auf DIN EN 14604 die DIN 14676 als Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder, die u.a. Einbau, Betrieb und Instandhaltung regelt.

Rauchwarnmelder müssen eine CE-Kennzeichnung inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“). Zusätzlich kann die Angabe einer VdS-Prüfnummer der VdS Schadenverhütung GmbH, Köln ist (ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., kurz: GDV), als Qualitätskriterium herangezogen werden.

Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehöreinschränkungen?

Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden.


Wo finde ich weitere Informationen?



Kurzübersicht

Schaubild Rauchmelderpflicht