Lagerung von Ernteerzeugnissen im Freien

In kaum einem anderen Wirtschaftszweig ist die Brandgefahr so groß wie in der Landwirtschaft. Jahr für Jahr fallen hier dem Feuer Millionenwerte in Form von Gebäuden, Maschinen, Erntevorräte und auch Vieh zum Opfer. Durch das Lagern von brennbarem Erntegut bzw. Futter- und Düngemittel und das Betreiben von Maschinen und Fahrzeugen herrscht hier ein besonders hohes Risiko.

Viele Brände wären sicherlich vermeidbar gewesen. Oft lag es nur daran, dass die Gefahr nicht bekannt war, nicht rechtzeitig erkannt oder unterschätzt wurde. Unwissenheit, Leichtsinn und Fahrlässigkeit sind Ursachen, die sich mit Achtsamkeit und Sorgfalt bekämpfen lassen.

Sicherheitsregeln für die Lagerung von Ernteerzeugnissen im Freien:

Von leicht entzündlichen Ernteerzeugnissen, auch in gepresster Form, geht bei offener Lagerung durch Brandstiftung oder Unvorsichtigkeit, z.B. durch Rauchen, spielende Kinder oder Funkenflug ständig eine Brandgefahr aus. Bei der Lagerung im Freien sind daher Sicherheitsabstände und Mengenbegrenzungen einzuhalten:
  • 25m Sicherheitsabstand von Gebäuden mit mindestens feuerhemmenden Außenwänden und harter Bedachung, von öffentlichen Wegen und Plätzen, von Hochspannungsleitungen, freistehenden Flüssiggastanks und anderen brennbaren Stoffen.
  • 50m Sicherheitsabstand von Gebäuden mit nicht mindestens feuerhemmenden Außenwänden und weicher Bedachung, von Waldgrundstücken, Moor- und Heideflächen sowie Bahngleisen.
  • 300m Sicherheitsabstand von Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, von oberirdisch gelagerten brennbaren Flüssigkeiten der Gruppe AI, AII und B (z.B. Benzin, Lösungsmittel, Spiritus, Dieselkraftstoff oder Heizöl).
  • Auf einem Lagerplatz dürfen maximal folgende Mengen gelagert werden: Im Freien lose Ernteerzeugnisse bis 1.500 m³ Rauminhalt; in Ballen gepresst bis 5.000 m³ Rauminhalt; in offenen oder nicht ganz umkleideten Feldscheunen und unter Schutzdächern bis zu 5.000 m³ Rauminhalt. Lagerplätze müssen mindestens 100m voneinander entfernt sein.
In der Erntezeit dürfen leicht entzündbare Ernteerzeugnisse auf Wirtschafshöfen vorübergehend bis zu 3 Wochen gelagert werden.

Rauchen und offenes Feuer oder offenes Licht sind auf den Lagerplätzen und in Scheunen sowie beim Dreschen verboten.

Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen!

[Hier] in unserer Rubrik für "Bürgerinfo" finden Sie weitere wichtige Informationen und Tipps zu Verhaltensweisen bei Bränden.